Beleidigungen, Schmähungen und Tatsachenbehauptungen – was man im Internet darf

Die vielen Blogs, Foren, Bewertungsportale und sozialen Netzwerke stellen die Gerichte vor ganz neue Herausforderungen. Viele Fragen wollen beantwortet werden: Was darf ein Blogger sagen? Gilt Pressefreiheit auch für Blogger? Wie unterscheiden sich Privatpersonen, Unternehmen und Prominente in ihren Persönlichkeitsrechten? Wo hört die Meinungsäußerung auf – wo beginnen Beleidigungen, Schmähungen und falsche Tatsachenbehauptungen? Was ist mit Anonymität im Netz? Sind Bewertungsportale wie kununu.de (Bewertungsportal für Arbeitgeber) legal, ohne dass sich die Bewerter zu erkennen geben?

Blogger-Rechte

Wird ein Blog genutzt, um öffentlich relevante Informationen zu verbreiten, kann durchaus Pressefreiheit vermutet werden. Allerdings gibt es hierzu noch keine einheitliche Rechtsprechung. Pressefreiheit ist ein hohes Gut („die vierte Macht im Staate“) – Journalisten sind nicht gezwungen, nur objektive Wahrheiten zu verbreiten. Im Gegenzug sind sie zu Gegendarstellungen verpflichtet. Die Pflicht eines Journalisten ist es, sorgsam zu recherchieren. Stellt sich im Nachinein heraus, dass eine Behauptung nicht stimmt, kann es durch die Gegendarstellung geklärt werden.

Beleidigungen, Schmähungen, Tatsachenbehauptungen

Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ebenfalls ein hohes Gut. Gerichte sind also eher großzügig eingestellt. Trotzdem sollte man darauf achten, dass man ein Werturteil nicht mit einer Tatsachenbehauptung verwechselt. Am sichersten ist es, jede Äußerung klar als Meinungsäußerung zu charakterisieren: „Ich finde, meine, bin der Auffassung etc.“

Selbst die Äußerung „Alter Nazi!“ kann als Meinungsäußerung zulässig sein, wenn der Betroffene nicht zu Zeiten des Nationalsozialismus gelebt hat – sondern als politischer Gegner eingestuft wird. In der Politik sind also die großzügigsten Auslegungen üblich – da ist es nicht so leicht, jemanden strafrechtlich zu beleidigen, der in der Politik tätig ist.

Unternehmen müssen sich mehr gefallen lassen als Privatpersonen, deren Persönlichkeitsrechte einem besonderen Schutz unterliegen. Ich kann also durchaus meinen Arbeitgeber auf kununu.de als „ungerecht, cholerisch, unerträglich“ bezeichnen – ihn als Privatperson (z.B. als Nachbar) jedoch nicht. Wird ein Unternehmen, ein Gewerbetreibender oder ein Freiberufler auf Bewertungsportalen schlecht bewertet: „Nie wieder!“ „Achtung, bloß nichts kaufen“ „zweitklassig“ – ist es nur in extremen Fällen möglich, dagegen gerichtlich vorzugehen – obwohl diese Meinungsäußerungen schon auch als Tatsachenbehauptungen angesehen werden können – die Grenzen sind fließend.

Schreibt jemand einen anonymen Kommentar zu einem Blogbeitrag, der Tatsachenbehauptungen über Dritte enthält, sollte der Herausgeber natürlich vorsichtig sein, ob er diesen Kommentar veröffentlicht. Entscheidend ist hier, ob der Blogger sich den Kommentarinhalt redaktionell zu Eigen macht. Ein heikles Thema, das in Deutschland enger ausgelegt wird als in vielen anderen Ländern. Merke: der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte wird in Deutschland ähnlich hoch bewertet wie der Datenschutz.

Bewertungsportale

Der Schutz der freien Meinungsäußerung ist in Bewertungsportalen sehr hoch. Hier werden niemals Privatpersonen bewertet, sondern Lehrer, Arbeitgeber, Dienstleister, Produkte, Unternehmen, Restaurants, Hotels. Will sich ein Unternehmen gegen eine schlechte Bewertung zur Wehr setzen, muss das Unternehmen beweisen, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt, womöglich auch belegen, dass daraus ein Schaden entstanden ist (z.B. Kreditgefährdung). Kann dies nachgewiesen werden, wird es für den Täter teuer: von der Schadensersatzforderung bis hin zu Gefängnisstrafen ist alles möglich.

Ein komplexes Thema, das sich als Formel so auf den Punkt bringen lässt:

„Je höher das Öffentliche Interesse, desto großzügiger die Auslegung der freien Meinungsäußerung. Je zeitungsähnlicher ein Blog, desto eher gelten die Rechte der Pressefreiheit. Je politischer, desto ungezügelter – selbst wirkliche Beleidigungen können in der Politik noch als Meinungsäußerung gewertet werden“

Hier weitere spannende Beiträge zum Thema:

Initiative-Tageszeitung:

Das Gesetz über Beleidigung im Wortlaut
Leitfaden Presserecht
Internet und Pressrecht

Der Law-Blog:

Pressefreiheit für Blogs

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert