Betriebsbedingte Kündigungen: allgemeiner Auftragsmangel ist kein rechtlicher Kündigungsgrund

Der lang anhaltende Auftragsmangel kann nicht ewig über Kurzarbeit aufgefangen werden. Betroffene Firmen werden immer mehr gezwungen sein, auch Kündigungen auszusprechen. Doch allgemein wegen Auftragsmangel zu kündigen, ist nicht möglich. In Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen an drei Voraussetzungen geknüpft:

Drei Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Arbeitsplatz des gekündigten Mitarbeiters ist weggefallen
  2. Es ist kein anderer geeigneter Arbeitsplatz im Unternehmen frei
  3. eine eventuelle Sozialauswahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Für den Arbeitsplatzwegfall ist entscheidend, ob zukünftig noch die vom Arbeitnehmer verrichteten Tätigkeiten weiter anfallen. Ist dies der Fall, darf ihm nicht gekündigt werden. Es reicht nicht, die Stelle im Organisationsplan zu streichen.

Ob Auftragsmangel zum Arbeitsplatzwegfall geführt hat, muss in jedem Einzelfall konkret beurteilt werden. Es liegt zwar nahe, dass ein Auftragseinbruch von 30 Prozent zu einem Arbeitsplatzwegfall von fast einem Drittel der Belegschaft führt – automatisch ist die Konsequenz jedoch nicht.

Oft ist es für Arbeitgeber rechtssicherer, unternehmerische Organisationsentscheidungen zu treffen, um Arbeitsplätze wegfallen zu lassen. Wenn man z.B. zwei Abteilungen zusammenlegt, fallen doppelt belegte Funktionen natürlich weg.

Sind mehrere Arbeitnehmer von betriebsbedingten Kündigungen betroffen, muss die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten getroffen werden. Entscheidend sind Faktoren wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und ggf. Schwerbehinderung. Diese Sozialauswahl ist aber selbstverständlich nur unter vergleichbar qualifizierten Mitarbeitern anzuwenden.

Quelle: haufe

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert