Die Deutsche Post hat eine entscheidenden Prozess verloren: laut Urteil des Bundesgerichtshofs muss sie hinnehmen, dass Wettbewerber direkt neben den Post-Filialen eigene Briefkästen aufstellen. Die Richter entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr kein Verbot rechtfertige. Zwar könne es passieren, dass Briefe in den falsche Kästen landen und dadurch später zugestellt werden, doch dies rechtfertige kein Verbot (Az.: I ZR 214/07).
Der BGH urteilte, dass das Interesse der Post-Konkurrenten, ihren Kunden die Nutzung der Briefkästen so bequem wie möglich zu machen, höher wiege als eine mögliche Verwechslungsgefahr.