Existenzgründung mit Gründungszuschuss: Arbeitsagentur verweigert immer häufiger die Bewilligung

Die Bundesagentur für Arbeit verweigert Existenzgründern anscheinend immer häufiger die Bewilligung auf den Gründunsgzuschuss. Der Gründungszuschuss ist ein Förderprogramm für Gründer mit ALG I-Anspruch, der die ersten neun Monate nach Gründung finanziell absichert. Zwar steigt die Zahl der förderfähigen Existenzgründungen seit Beginn der Wirtschaftskrise, doch seit einigen Monaten sinkt der ausgezahlte Gründungszuschuss.

Die Zeiten, in denen es völlig selbstverständlich war, bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss zu erhalten,scheinen vorbei zu sein. Zwar gibt es keine statistisch eindeutigen Belege, doch Gründungsberater und Portalbetreiber wie Andreas Schilling, Existenzgründungsexperte und Geschäftsführer von www.alg-zuschuss.de, berichten, dass Anträge von Gründern bei den Arbeitsagenturen sehr viel strenger geprüft werden als noch vor einem halben Jahr. Die Ablehnunsgquote ist enorm gestiegen. Schilling vermutet, dass die Mittel für den Gründungszuschuss erschöpft sind und nach formalen Fehlern gesucht wird, um die Bewilligung zu verweigern.

Selbst wenn Gründer sich professionelle Unterstützung durch Unternehmensberater suchen, ist die Gefahr nicht gebannt. Trotz freier Wahl des Beraters wird nicht jede fachkundige Stellungsnahme akzeptiert, Businesspläne werden nicht anerkannt, die Tragfähigkeit von Gründungen wird trotz positiver Stellungsnahme von Gründungsexperten in Frage gestellt.

Besonders riskant ist es, wenn Gründer kurz vor Ablauf des Anspruchs ihren Antrag stellen. Wird der Antrag in letzter Minute überraschend abgelehnt, ist es zu spät, die Gründung zu verschieben. Zwar kann auch nach Unternehmensgründung der Rechtsanspruch auf die Fördermittel eingeklagt werden, doch das kostet – zusätzlich zum Geschäftsaufbau- Zeit und Kraft.

Quelle: firmenpresse

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steadynews.de

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