Cold Calls: Auch für gemeinnützige Vereine tabu

Sie wollen ja eigentlich nur helfen: Wohltätige Vereine wie die Malteser, die eher von Haustür zu Haustür gehen und Spenden sammeln. Allerdings hat ausgerechnet ein Dienst im Auftrag der Malteser auch unverlangte Werbeanrufe getätigt – Cold Calls. Und das ist auch für wohltätige Vereine ausdrücklich verboten.

Der Hausnotrufdienst des gemeinnützig arbeitenden Malteserordens rief über eine Call-Center-Agentin ein Ehepaar an, um diese über den Notrufdienst zu informieren. Der Kläger, ein Verband zum Schutz von Verbraucherinteressen, sah in diesem Vorgehen eine unzumutbare, belästigende Telefonwerbung. Das Oberlandesgericht Köln stimme zu: Trotz des wohltätigen Zweckes tritt der Malteserorden in Konkurrenz mit anderen Mitbewerbern. So habe er die Grenzen wettbewerbsrechtlich zulässiger Telefonwerbung ebenso zu beachten wie die Mitbewerber. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil wurde bereits zurückgewiesen (Az. 6 U 69/12).

Das ausführliche Urteil kann man auf dieser Webseite nachlesen.

 

Der selbstständige Journalist und Social Media Redakteur Christian Spließ begleitet Unternehmen und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung von Social Media Kampagnen. Christian Spließ ist einer der Social Influencer in NRW - vor allem über Twitter und Facebook.

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