Verbraucherschützer haben gegen Google einen entscheidenden Sieg bezüglich Datenschutz errungen: das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht länger die Daten von Google-Konten-Nutzern lesen, speichern, prüfen und löschen darf. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen sind unzulässig.
Viele Nutzer von Google-Konten wie Google-Mail sind sich nie darüber bewusst gewesen, dass der Konzern Inhalte, z.B. persönliche Texte, Daten und Bilder, ohne deren Einverständnis durchsehen, verwenden oder löschen konnte.
Gegen diese Praxis der Datenverwendung zogen Verbraucherschützer mit einer Klage vor Gericht. Das Landgericht entschied, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen nicht zulässig sind. Nun ist Google zu strengeren Datenschutzauflagen verurteilt worden.
Zehn Klauseln dürfen nicht mehr verwendet werden. Die beanstandeten Nutzungsbedingungen befähigten Google sogar, urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. wissenschaftliche Arbeiten) zu veröffentlichen. Der Bundesverband erklärt hierzu: „Im schlimmsten Falle hätte dies sogar private Dokumente betreffen können, die Nutzer auf ihrem Account speichern“.
Auch E-Mails konnten ohne Benachrichtigung durchgesehen, überprüft und gelöscht werden. Die Hamburger Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Doch Google hat die Nutzungsbedingungen zwischenzeitlich geändert.