Detlef Schumann: Basistarif im Notfall die bessere Lösung

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) im August berichtete, verzichten die privaten Krankenversicherer auf die aufgelaufenen Beitragsrückstände ihrer Basistarifversicherten, die den gesetzlichen Eigenbeitragsanteil des Versicherten übersteigen. Was ist geschehen?

Der Gesetzgeber hatte im Rahmen der Gesundheitsreform entschieden, eine Krankenversicherungspflicht einzuführen. Für nicht Versicherte bestand die Pflicht, sich bei ihrer letzen Kasse anzumelden, in der sie einmal versichert waren. Bei ehemals gesetzlich Versicherten war der Stichtag am 1. April 2007. Ehemals privat Versicherte hatten bis zum 1.Januar 2009 Zeit, sich bei ihrer früheren privaten Krankenversicherung zu melden.

Für beide Systeme besteht ein Kontrahierungszwang, d.h. Jeder muss aufgenommen werden. Kranke oder auf staatliche Transferleistungen angewiesene frühere PKV-Mitglieder wurden, wenn nicht anders möglich oder nach dem Gesetz richtig beraten, in den Basistarif der PKV aufgenommen. Alle Anderen konnten einen Tarif nach ihrem Bedarf wählen.

Nun hat der Gesetzgeber im SGB festgelegt, dass Basistarif-Beiträge den GKV Höchstsatz nicht übersteigen dürfen und bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit nur der halbe Höchstbeitrag zu zahlen ist. Wer Anspruch auf ALG II (Hartz IV) Leistungen hat, bekommt sogar die Beitragszuschüsse in der Höhe, die die Arge auch an die GKV gezahlt hätte (2011 etwa 139,- Euro monatlich), da der hälftige Höchstbeitrag von rund 278,- Euro als Mindestbeitrag auch für freiwillig GKV Versicherte mit geringem Einkommen gilt.

Daher sollten Privat-Versicherte für die absehbar ist, dass sie auf unbestimmte Zeit nur sehr begrenzte finanzielle Möglichkeiten haben (drohende Insolvenz o.Ä.) möglichst schnell einen Basistarif beantragen. Nur dort hat der Gesetzgeber den Zuschuss geregelt!!!!
Wer in seinem normalen Tarif bleibt, gefährdet bei Beitragsrückstand die Vertragsleistungen und verschuldet sich noch mehr.

Der Basistarif sichert die gleichen Leistungen wie die einer GKV. Wer seiner Beitragspflicht, egal ob in der GKV oder in der PKV nicht nachkommt, hat nur noch Anspruch auf Notfallbehandlung und schmerzlindernde Maßnahmen.

Also keine falsche Scham, lieber auf GKV Niveau versichert sein, als zahlungsunfähig nur noch Anspruch auf Notversorgung zu haben.

In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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