Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wird wieder leichter. Durch eine Sonderregelung können viele Angestellte gleich zu Jahresbeginn 2011 wechseln. Einzige Voraussetzung: Das Gehalt des Wechselwilligen im Jahr 2010 liegt über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro. Das geht aus dem Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ hervor.
Was seit dem Jahr 2007 nur noch Selbständigen möglich war, nämlich schnell aus der staatlichen Zwangsversicherung raus in die komfortable Private Krankenversicherung zu kommen ist durch die Koalitionsvereinbarung nun endlich wieder besserverdienenden Angestellten erlaubt, welche vorher mindesten 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen mussten.
Für Angestellte, welche gesund sind, ist der Wechsel besonders lukrativ, gibt es doch bis zu 6 Monatsbeiträge von den Privaten zurück. Das heißt ein gesunder Angestellter ist , da der Arbeitgeber meist die eine Hälfte bezahlt, fast kostenlos versichert. Wählt jemand dann noch die Beitragssenkung im Alter dazu kann er als Rentner mit niedrigen Beiträgen alle Leistungen einer PKV in Anspruch nehmen und bei guter Gesundheit von den Beitragsrückzahlungen in Urlaub fahren.
Jetzt oder nie könnte die Devise lauten, denn wer weiß schon wie lange die GKV`s der Abstimmung mit den Füßen tatenlos zusehen werden.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann