Am 5. April 2011 haben sich CDU und FDP darauf geeinigt, die Förderprogramme für Arbeitslose zurückzufahren. Die arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente werden von 42 auf 31 zurückgefahren. Insbesondere Arbeitslose, die eine Existenzgründung planen, sind von der Kürzung betroffen. Der Gründungszuschuss, der bisher ein Rechtsanspruch war, wird zur „Ermessensleistung“. Das bedeutet, dass Gründungsvorhaben, die die Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit als nicht aussichtsreich erachten, abgelehnt werden können, ohne dass sich der Existenzgründer dagegen rechtlich zur Wehr setzen kann. Außerdem sollen die Anspruchsvoraussetzungen für potentielle Existenzgründer schärfer gefasst werden.
Wie der Kölner Stadtanzeiger am 6.04. schreibt, ist das Ziel des Vorhabens, Arbeitslose schneller wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen – durch eine wirkungsvollere und zielgenauere Förderung. Im Nebeneffekt will die Regierung mit den Kürzungen Geld sparen. Neben den Kürzungen bei einer Existenzgründung sollen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und der Ausbildungsbonus für Altbewerber und Auszubildende aus Insolvenzbetrieben. Die Reform ist für das kommende Jahr geplant.
Sie planen eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit und leben in Dortmund oder in der Nähe von Dortmund? Rufen Sie an, wir beraten Sie gern!
Jeden Dienstag kostenlose Sprechstunde für Existenzgründer im B-1st – direkt gegenüber der Westfalenhalle
Ich denke, dass es richtig ist, die Instrumente für Förderprogramme zu reduzieren. Dafür sollten sie aber die Umschulungen sowie Weiterbildungen fördern. Es gibt ausreichend offene Stellen.
Was ich mir wünschen würde wäre, wenn Existenzgründer über das Wirtschaftsministerium gefördert würden – nicht so sehr über das Arbeitsministerium. Was Gründer leisten, zielt vor allem auf die Entwicklung unserer Wirtschaft und von neuen Arbeitsplätzen – nicht darauf, ohne Absicherung selbst und ständig zu schuften – und am Ende dann keine Rente zu bekommen…