Freiwillige Arbeitslosenversicherung wird teurer: wie man richtig kündigt

Bis 2012 wird sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige um das Vierfache verteuern, was sich bestimmt nicht für alle Versicherten lohnen würde. Doch kündigen kann man ab Januar 2011 nur innerhalb eines schmalen Zeitfensters – ansonsten ist man für fünf Jahre ohne weitere Kündigungsmöglichkeit gebunden. Danach beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

Ob sich die Weiterversicherung lohnt, hängt mit den individuellen Lebenssituationen der Selbstständigen zusammen. Für einen beruflich gut ausgebildeten Vollerwerbstätigen ist es sicher vernünftig, weiterhin arbeitslosenversichert zu bleiben – auch wenn die Beiträge eventuell auf 100 Euro und mehr monatlich steigen könnten (je nach Versicherungs-Prozentsatz), doch für wenig qualifizierte Selbstständige, die nur geringe Ansprüche an Arbeitslosengeld erzielen, ist es nicht mehr sinnvoll – und ebenso wenig für Selbstständige, die auf lange Sicht nur geringe Einnahmen aus ihrer Tätigkeit ziehen.

Wer kündigen möchte, kann dies zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 tun. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben. Die Kündigung wirkt rückwirkend zum 1. Januar 2011. Zuviel gezahlte Beiträge werden rückerstattet.

Nach Ablauf dieser Frist ist man für fünf Jahre gebunden. Im Jahr 2011 verdoppelt sich der jetzige Satz, ab 2012 ist er viermal so hoch – steigt also von unter 20 Euro auf über 70 Euro. Steigt der Prozentsatz für die Arbeitslosenversicherung allgemein, werden weitere Beitragserhöhungen folgen.

Quelle: akademie.de

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

3 thoughts on “Freiwillige Arbeitslosenversicherung wird teurer: wie man richtig kündigt

  • Reply Detlef Schumann 26. Oktober 2010 at 18:47

    Schade das immer wieder der Preis und nicht die Leistung dieser in meinen Augen für jeden Selbständigen wichtigen Versicherung in den Vordergrund gerückt wird.
    Schnell kann ein gut laufendes Unternehmen durch die Zahlungsunfähigkeit oder den Zahlungsunwillen seiner Kunden mit in den Abgrund gerissen werden.
    Neben der Geldleistung, zahlt die Agentur für Arbeit dann die Krankenversicherungs-, Rentenversicherunggsbeiträge und evtl. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen.
    Selbst wer in 25 Jahren nur 2 Mal für ein Jahr arbeitslos wird,hat den Gegenwert seiner Beiträge abgesichert.
    Niemand würde sein Kind mit verbundenen Augen auf die Straße lassen, im Glauben die anderen passen schon auf. Oder doch?

  • Reply Eva Ihnenfeldt 27. Oktober 2010 at 21:06

    Lieber Detlef,
    gut dass wir Dich uns Deine vernünftige Sicherheits-Sichtweise haben! Natürlich hast Du recht. ich als Familienernährerin werde auch meine Arbeitslosenversicherung behalten! Aber viele Selbstständige leben zum Teil vom Einkommen ihres Partners – da passen die monatlichen Gewinne und die erhöhten Beiträge nicht mehr zusammen. Und wenn man nicht so gut ausgebildet ist, ist der Anspruch auf ALG I womöglich nur so 700 Euro im Monat – das lohnt sich dann vielleicht nicht.

  • Reply Detlef Schumann 31. Oktober 2010 at 22:46

    Hallo Eva,
    danke für Dein Lob.
    Mir ist wichtig, dass nicht der Preis sondern der Nutzen von deinen Lesern erkannt und dann in den Vordergrund gestellt wird.
    Mein Gedanke: Wer nach vielen Jahren Selbständigkeit noch so wenig verdient, dass er vom Partner leben muss, macht das aus Hobby, im Nebenerwerb oder nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit. Dieser braucht dann die AlV nicht.
    Wer aber vom toten Pferd absteigen möchte, der hat für ein Jahr die fixen Kosten seines Neustart gesichert.

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