Gas-Nachzahlung: Jobcenter hilft auch Erwerbstätigen und Rentnern ohne Hartz-IV-ANSPRUCH

Es ist zu erwarten, dass viele Erwerbstätige und Rentner/Innen hohe Nachzahlungen für ihre Heizkosten erhalten – Beträge, die sie nicht aufbringen können, da die Rücklagen nicht ausreichen. In diesen Fällen kann das Jobcenter für den Monat, in dem die Wohnkosten durch die Energieversorgungs-Forderung in die Höhe geschossen sind, eine vorübergehende Hartz-IV-Leistung erbringen. Voraussetzung ist, dass die Wohnkosten so hoch sind (Miete, Nebenkosten und Heizkosten), dass in dem Monat ein Anspruch auf Grundsicherung (Rentner/Innen) oder ALG-II entstanden ist. (Beispielrechnung bei Finanztipp.de)

Was ist zu beachten

– Der Antrag auf ALG-II (oder Grundsicherung) muss in dem Monat gestellt werden, in dem die hohe Forderung zugestellt wird
– Bis zum 31.12.22 werden bei dem Antrag die „Angemessenheit der Wohnkosten“ nicht vom Jobcenter überprüft. Vermögen wird nicht gegengerechnet, wenn es (bei Alleinstehenden) 60.000 Euro nicht übersteigt
– Tipp: Es sollte keine Ratenzahlung mit dem Energieversorger vereinbart worden sein, weil dann womöglich der Anspruch entfällt. Anstatt hohe monatliche Abschläge zu akzeptieren, sollte man Geld auf einem eigenen Konto für die Nachzahlung zurücklegen und diese auf einen Schlag zahlen.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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