Es ist zu erwarten, dass viele Erwerbstätige und Rentner/Innen hohe Nachzahlungen für ihre Heizkosten erhalten – Beträge, die sie nicht aufbringen können, da die Rücklagen nicht ausreichen. In diesen Fällen kann das Jobcenter für den Monat, in dem die Wohnkosten durch die Energieversorgungs-Forderung in die Höhe geschossen sind, eine vorübergehende Hartz-IV-Leistung erbringen. Voraussetzung ist, dass die Wohnkosten so hoch sind (Miete, Nebenkosten und Heizkosten), dass in dem Monat ein Anspruch auf Grundsicherung (Rentner/Innen) oder ALG-II entstanden ist. (Beispielrechnung bei Finanztipp.de)
Was ist zu beachten
– Der Antrag auf ALG-II (oder Grundsicherung) muss in dem Monat gestellt werden, in dem die hohe Forderung zugestellt wird
– Bis zum 31.12.22 werden bei dem Antrag die „Angemessenheit der Wohnkosten“ nicht vom Jobcenter überprüft. Vermögen wird nicht gegengerechnet, wenn es (bei Alleinstehenden) 60.000 Euro nicht übersteigt
– Tipp: Es sollte keine Ratenzahlung mit dem Energieversorger vereinbart worden sein, weil dann womöglich der Anspruch entfällt. Anstatt hohe monatliche Abschläge zu akzeptieren, sollte man Geld auf einem eigenen Konto für die Nachzahlung zurücklegen und diese auf einen Schlag zahlen.