GKV Krankenversicherung für Selbstständige: Mindestbeitrag sinkt auf 160 Euro

Gute Nachrichten für Gründer und Selbstständige. Seit Anfang 2019 werden die monatlichen Krankenkassenbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr anhand des fiktiven Mindesteinkommens von 2.284 Euro berechnet – die so genannte Mindestbemessungsgrundlage ist auf 1.038,33 Euro gesunken. Wurden bisher mindestens 350 Euro monatlich fällig, sind es nun rund 151 Euro. 

Von der Neuregelung sollen mehr als eine Million Selbstständige betroffen sein. Da die Krankenkassen das neue Recht automatisch umsetzen, müssen Selbstständige nichts von sich aus unternehmen, um von der neuen Mindestbemessungsgrundlage zu profitieren.

Auch rückwirkend werden die Krankenkassenbeiträge (nach oben wie nach unten) von den gesetzlichen Krankenkassen angepasst. Hat man zuviel gezahlt, werden die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet. Entscheidungsgrundlage hierfür ist der Einkommenssteuerbescheid.

Weitere Informationen zum GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige HIER bei handwerk.com

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert