Gute Nachrichten für Gründer und Selbstständige. Seit Anfang 2019 werden die monatlichen Krankenkassenbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr anhand des fiktiven Mindesteinkommens von 2.284 Euro berechnet – die so genannte Mindestbemessungsgrundlage ist auf 1.038,33 Euro gesunken. Wurden bisher mindestens 350 Euro monatlich fällig, sind es nun rund 151 Euro.
Von der Neuregelung sollen mehr als eine Million Selbstständige betroffen sein. Da die Krankenkassen das neue Recht automatisch umsetzen, müssen Selbstständige nichts von sich aus unternehmen, um von der neuen Mindestbemessungsgrundlage zu profitieren.
Auch rückwirkend werden die Krankenkassenbeiträge (nach oben wie nach unten) von den gesetzlichen Krankenkassen angepasst. Hat man zuviel gezahlt, werden die zuviel gezahlten Beiträge zurückerstattet. Entscheidungsgrundlage hierfür ist der Einkommenssteuerbescheid.
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