Gründungszuschuss: Existenzgründung während einer Sperrzeit mit BA-Förderung möglich

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung für Existenzgründer, die bei Gründung ALG I beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt dem Gründer – wenn er alle Voraussetzungen erfüllt – neun Monate lang eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes -plus 300 Euro. Nach neun Monaten können weitere sechs Monate lang 300 Euro bezogen werden, wenn sich die Geschäftsidee als tragfähig erweist. Doch was ist, wenn man selbst gekündigt –  und eine dreimonatige Sperrzeit verhängt bekommen hat?

Es gibt relativ viele Gründe, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eine so genannte Sperrzeit zu erhalten: wenn man den Arbeitsplatz ohne Not aufgegeben hat, bei einvernehmlichen Aufhebungsverträgen, wenn man den drohenden Arbeitsplatzverlust nicht unverzüglich gemeldet hat, wenn man seinen Pflichten als ALG-I-Empfänger nicht ausreichend nachkommt.

Nun stellt sich für Betroffene die Frage, ob sie schon während einer solchen Sperrzeit gründen können, ohne Ansprüche auf den Gründungszuschuss zu gefährden. Die Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Zwar existiert eine Durchführungsanweisung der BA, die belegt, dass nach Ablauf der Sperrzeit der Gründungszuschuss gewährt werden kann, und zwar in vollem Umfang, doch ob schon die Gründung vollzogen sein darf, ist nicht ganz eindeutig. Durchführungsanweisung der BA

Das Portal www.gruendungszuschuss.de gibt eine gute Zusammenfassung für diese Problematik – sowie Informationen für Angestellte, die ebenfalls mit Gründungszuschuss gründen können. Allgemein kann man sagen, dass die Chancen gut stehen, schon während der Sperrzeit den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen. Die Förderzeit erfolgt allerdings auf jeden Fall erst nach Ablauf der Sperre. Das persönliche Gespräch mit dem Vermittler muss auf jeden Fall gesucht werden, um Fehler zu vermeiden. gruendungszuschuss.de: Gründungszuschuss für Angestellte/ für Arbeitslose während der Sperrzeit

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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