Gründungszuschuss, Kurzarbeit und Eingliederungsleistungen: Reformen am Arbeitsmarkt beschlossene Sache

Wie in den Steadynews schon öfter berichtet, haben Bundestag und Bundesrat Reformen für den Arbeitsmarkt beschlossen. Besonders der  Gründungszuschuss wird von der Regierung radikal verändert. Am 24.11.2011 wurde jetzt das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen und die Änderungen können damit in Kraft treten.

Über letzte Änderungen am Reformpaket entschied zuvor der Vermittlungsausschuss. Dabei blieben die Kernregelungen des Gesetzes, wie die Einsparungen bei der Gründerförderung, die vorzeitige Beendigung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit und die Neuordnung der Eingliederungsleistungen unverändert. Die erste Änderungen werden ab Anfang Dezember 2011 aktiv, weitere folgen am 01.01.2012 und zum 01.04.2012. Hier die Änderungen im Überblick:

Existenzgründerförderung: Ermessenssache

Folgende Regelungen gelten bereits ab Anfang Dezember 2011:

  • Der Gründungszuschuss ist künftig als Ermessensleistung ausgestaltet. Die Entscheidung liegt dann beim Arbeitsvermittler.
  • Der Zuschuss zum Lebensunterhalt wird zudem von 9 auf 6 Monate reduziert. Er wird in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeldes gewährt. Der Zuschuss zur sozialen Sicherung in Höhe von pauschal 300 EUR monatlich wird von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Regelungen treten nach derzeitigem Stand in der ersten Dezemberwoche Kraft, da das Gesetz jetzt verabschiedet werden konnte und momentan nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden muss.

Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen laufen aus

Die infolge der Wirtschaftskrise eigentlich bis zum 31.3.2012 eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden frühzeitig zum 31.12.2011 beendet. Hier entfallen somit:

  • die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und
  • die pauschalierte hälftige oder ggf. volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.Diese Regeln gelten ab dem 1.1.2012, sie gelten auch bei laufender Kurzarbeit.

Eingliederungsleistungen werden neu geordnet

Die Leistungen der Arbeitsförderung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhalten folgende Regelungen:

  • Die Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber werden vereinheitlicht. Es gilt jetzt in der Regel ein Förderumfang von bis zu 50 % für bis zu 12 Monate. Schwerbehinderte Menschen können bis zu 70 % Zuschuss für bis zu 24 Monate erhalten. In Sonderfällen wird die degressiv gestaffelten Förderhöhe für bis zu 96 Monaten gezahlt. Die Sonderförderung für ältere Arbeitnehmer (Förderdauer bis zu 36 Monate) wird bis 31.12.2014 weitergeführt.
  • Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird jetzt eine dauerhafte Förderung und im SGB III fest verankert. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt bis zu 216 EUR monatlich.
  • Bei Job-to-Job-Vermittlung aus Transfermaßnahmen beträgt die Erfolgsprämie bis 1.000 EUR gezahlt. Dies ist zunächst bis 31.12.2014 befristet.
  • Vermittlungsunterstützende Leistungen an Arbeitnehmer können künftig auch in Form eines Gutscheins erbracht werden. Die Betroffenen können den Anbieter der Unterstützungsmaßnahme selbst wählen. Die bisherige Regelung zum Vermittlungsgutschein wird in die Neuregelung einbezogen.

Die Neuregelungen zu den Eingliederungsleistungen treten zum 1.4.2012 in Kraft.
Quelle: Haufe.de / Bundesrat.de / Infoneo

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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4 thoughts on “Gründungszuschuss, Kurzarbeit und Eingliederungsleistungen: Reformen am Arbeitsmarkt beschlossene Sache

  • Reply Claudia Engelberts 6. Dezember 2011 at 09:13

    Nun ist es offiziell, der Irrsinn hat System: Deutschlands nachhaltigstes Förderinstrument wird massiv beschnitten. Wer mir für diesen Einschnitt eine wirklich gute Erklärung geben kann: bitte bei mir melden!

    • Reply Eva Ihnenfeldt 7. Dezember 2011 at 21:05

      Ich bin auch so enttäuscht. Habe ja schon 2007 mitbekommen, wie dumm es war, plötzlich 3 Monate Restanspruch zu verlangen für den Gründungszuschuss – aber jetzt 6 Monate plus keine Rechtssicherheit – das ist doch fast das Aus…

  • Reply Claudia Engelberts 13. Dezember 2011 at 11:27

    ….und vielleicht auich das Aus für das Gründercoaching Deutschland mit 90% Förderung! Das gibts ja für Gründungen aus ALG i nur bei bewilligtem Gründungszuschuss. Darauf weise ich seit Beginn der Kürzungs-Diskussion immer wieder hin, und jetzt erst lese ich in den entsprechenden Gründerforen etc. darüber. Es fällt wohl nicht nur Politikern, sondern auch den Lobbyisten aus der gründerszene schwer. nicht nur Einzel-Prozesse, sondern auch die Folgen fürs große Ganze zu betrachten.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 13. Dezember 2011 at 12:10

      Vielleicht sehen wir ja auch zu schwarz, aber irgendwie glaube ich auch, 2012 wird ein schwarzes leeres Gründerjahr…

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