Detlef Schumann, Versicherungsexperte aus Bochum: Am 1. November werden viele Sommerfahrzeuge, welche mit Saisonkenzeichen vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Jahres fahren dürfen, wieder aus dem öffentlichen Straßenraum verschwinden und bis zum Beginn der neuen Saison in Garagen eingelagert oder auf privaten Grundstücken geparkt.
Ein Verbleib im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht erlaubt, da diese Fahrzeuge wie nicht zugelassene KFZ gesehen werden, und der Halter mit einer Geldbuße und dem kostenpflichtigen Entfernen durch das Ordnungsamt rechnen muss.
Vielen Versicherungsnehmern ist aber nicht bewusst, dass auch wenn Sie über einen Ruheversicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung verfügen, in der Ruhephase zwischen z.B. November und März der Vollkaskoschutz nicht greift.
In unseren mittlerweile kalten Wintern mit ordentlich Schnee kommt es immer häufiger zu Dachlawinen oder anderen Schäden durch Schneelast.
Auch Vandalismus oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) sind in dieser Zeit häufige Schadenmeldungen an Ruhefahrzeugen.
Da die Teilkaskoversicherung nur Schäden durch Brand, Diebstahl, Glasbruch, Sturm und Hagel absichert, bleiben Versicherte häufig auf den Schäden sitzen, da Hausbesitzern in unseren Regionen noch keine Schneefänge auf den Dächern vorgeschrieben sind.
An einen ganz krassen Fall aus dem vergangenen Winter erinnere ich mich:
Der Kunde hatte in seiner Gebäudeversicherung die erweiterte Elementarschadendeckung abgeschlossen. Sein Reisemobil, welches unter einem Carport stand, hatte er beim Händler versichert und mit einem Saisonkennzeichen versehen.
Im Januar rutschten die Schneemassen von einer Dachhälfte auf das angrenzende Carport und dieses brach unter der Sturzgewalt und der Schneelast zusammen.
Das Reisemobil im Wert von noch ca. 48.000,- Euro wurde so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnte.
Das beschädigte Carport wurde aus der erweiterten Elementarschadenversicherung ersetzt.
Ob die Reisemobilversicherung zumindest die zerborstenen Fenster übernommen hat ist ungewiss, da hier oft hohe Selbstbeteiligungen in den Händlerverträgen eingebaut sind.
Wer über ein teures Fahrzeug mit Saisonkennzeichen verfügt, sollte unbedingt mit seinem Versicherer über die Aufrechterhaltung der Vollkaskoversicherung in der Ruhephase sprechen.
In diesem Sinne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
Bekannte hatte neulich auch einen Glasbruch. Zum Glück konnten sie den Glasbruch reparieren lassen. Eine Versicherung hatten sie dafür leider nicht.
Danke liebe Mia dass Du das schreibst! Ja, wohl denen, die noch selbst etwas reparieren und erneuern können. Grüß sie doch lieb von mir – meine Anerkennung 🙂