Ein kleines Cafe in Bonn mit dem Namen „Apfelkind“ sorgte für einen recht bizarren Fall zum Thema Markenrecht: Apple sah in dem Cafe-Logo mit einem Kind in einem roten Apfel eine zu hohe Ähnlichkeit mit seinem eigenen Logo – dem angebissenen Apfel.
Apple verlangte schon 2011 von der Betreiberin Christin Römer den Verzicht auf die Nutzung des Logos, bisher ohne Erfolg. Nun wurde auch der Widerspruch vor dem Marken- und Patentamt (DMPA) von Apple zurückgezogen und damit darf das Cafe sein Logo vorerst behalten. Grundsätzlich kann Apple den Einspruch aber jederzeit wieder aufnehmen.
Das überhaupt ein Weltkonzern wie Apple gegen ein kleines Cafe juristisch vorgeht, löste zunächst Verwunderung aus. Allerdings soll die Inhaberin auch einmal angekündigt haben, ihr kleines Familiencafe zu einer Systemgastronomie ausbauen zu wollen. Eine Art „Starbucks“ mit Apfel-Logo, vermutlich gingen diese Aussichten für Apple dann doch zu weit.
Hallo Holger,
auch ich habe mich über die „Kanonen auf Spatzen“-Aktion von Apple geärgert. Allerdings muss man sagen, dass es im Markenrecht etwas gibt, das sich „Verwässerung“ nennt. Dagegen muss man als Markeninhaber vorgehen. Genauer erklärt ist das beispielsweise hier, ganz am Ende der Seite:
http://www.brandlaw.de/plaintext/markenschutz/index.html
Birgit