Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt: müssten Firmen durch die enormen Auftragseinbußen ihre Mitarbeiter entlassen, hätte dies nicht nur einen gigantischen Anstieg der Arbeitslosenzahlen zur Folge – sondern würde auch einen erheblichen betriebswirtschaftlichen Schaden bedeuten, da die Unternehmen ihre bewährten Mitarbeiter-Teams verlieren würden.
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, auch 2010 die erweiterte und vereinfachte Regelung für Kurzarbeit beizubehalten -mit einem Unterschied: es können nur noch 18 Monate, keine 24 Monate mehr beantragt werden. Die jetzige Bezugsfrist von 24 Monaten gilt nur noch für Anträge, die bis Ende 2009 gestellt werden. Das bedeutet, dass Betriebe noch bis Ende 2010 „kurzarbeiten“ lassen können, wenn sie noch in diesem Jahr damit begonnen haben oder es noch bis Ende Dezember 2009 eantragen.
Im nächsten Jahr wird die Bundesagentur für Arbeit weiterhin für die ersten sechs Monate die Hälfte der Sozialabgaben bei Kurzarbeit übernehmen, ab dem siebten Monat sogar die kompletten Sozialbeiträge. Werden die Mitarbeiter während der ersten sechs Monate weiterqualifiziert, können auch in diesem Zeitzraum die Abgaben vollständig übernommen werden. Diese Erleichterung ist bis Ende 2010 befristet.
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