Müssen Behörden ihre Social Media Accounts bei Facebook und Twitter löschen?

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat zu Silvester 2019/20 darauf aufmerksam gemacht, dass Behörden (und auch Privatunternehmen!) keine Möglichkeit haben, Facebook oder Twitter rechtskonform zu nutzen. Da die beiden Social Media Plattformen undurchsichtig sind bei der Verwendung ihrer Nutzerdaten – und da Business-Accounts zu Mittätern des Trackings werden, weil sie durch die Statistiken Vorteile ziehen können in ihrer Kommunikations- und Werbestrategie, ist es in keinem Fall möglich, den Regeln der DSGVO zu entsprechen bei der Verwendung von Facebook und Twitter.

Stefan Brink hat angekündigt, dass er Ende Januar 2020 den eigenen Twitter-Account löschen wird, um

Bild von Arek Socha auf Pixabay

nicht weiter gegen die DSGVO zu verstoßen. Außerdem wird er mit vielen öffentlichen Stellen, die Social Media einsetzen sprechen, um eine Lösung zu finden, die Datenschutz und Privatsphären-Schutz angemessen berücksichtigt.

Denkbar wäre es, eine eigene Kommunikationsplattform einzurichten, die es ermöglicht, mit den Bürgern zu kommunizieren – und über Neuigkeiten und Hintergründe aus Behörden, Ministerien und anderen öffentlichen Institutionen zu informieren. Zum Beispiel in Krisenfällen kann Twitter sehr relevant sein. Die Polizei nutzt überall in Deutschland Twitter gerade für diese Zwecke. Auch für Kommunen wird Social Media immer bedeutender, um in direktem Kontakt zu den Bürgern zu stehen.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 5. Juni 2018 ist es EU-weit nicht mehr möglich, eine Facebook-Seite rechtskonform zu betreiben. Denn die Seitenbetreiber haben keine Möglichkeit, Transparenz in die Auswertung der Facebook-Nutzerdaten zu bringen und persönliche Informationen bei Anfragen herauszugeben, wenn ein Fan wissen möchte, was mit seinen Daten bei Facebook geschieht.

Auch Twitter ist ein Medium, das Werbung verkauft und dementsprechend die Daten der Twitter-User auswertet. Auch Twitter stellt anonymisiert den Accounts in Statistiken Auswertungen zur Verfügung – was die Twitter-Betreiber zu „Mittätern“ macht und sie in die Verantwortung nimmt. Inwieweit das persönliche Verhalten der Account-Follower analysiert und verkauft wird, kann nicht transparent mitgeteilt werden, da Twitter (ebenfalls wie Facebook) sich nicht in ihr Datengeschäft blicken lässt.

In einem weiteren Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2019 wird das EUGH-Urteil bestätigt. Datenschutzbehörden können den Betrieb von Facebook-Fanpages untersagen. Ob auch Privatunternehmen von der jetzigen Diskussion betroffen sein werden, bleibt abzuwarten. Schließlich unterliegen auch sämtliche kommerziell tätigen Organisationen der DSGVO.

Ich vermute allerdings, dass es nur die Aussprache von Empfehlungen geben wird, da es ganz einfach nicht mehr möglich ist, Social Media auszuschließen. Damit würde Deutschland zumindest international auf dem Abstellgleis landen in der digitalen Kommunikation.
Quelle: Tagesspiegel vom 8. Januar 2020 – Behörden ziehen sich von Facebook und Twitter zurück

WhatsApp bleibt für Behörden erlaubt

Erstaunlich ist, dass WhatsApp bei der Behördenkommunikation erlaubt bleiben soll. Laut kommunal.de vom 20. Januar 2020 dürfen Gemeinden, Kommunalpolitiker und Bürgermeister weiterhin über WhatsApp-Gruppen mit den Bürgern kommunizieren. Die Datenverarbeitung vom Facebook-Unternehmen WhatsApp ist nicht vergleichbar mit Facebook und Twitter, da die Behörden nicht von der Auswertung und Verwertung der WhatsApp-Nutzerdaten profitieren. Es gibt keine Statistiken, die sie zu „Mittätern“ machen.

Allerdings müssen die Kommunen und Behörden separate Handys für die Verwendung von WhatsApp nutzen, auf denen KEINE Kontakte gespeichert sind. Auch darf das verwendete Smartphone nicht über das offizielle System der Behörde eingebunden sein.
Quelle: kommunal.de vom 20. Januar 2020 – Datenschützer geben grünes Licht für WhatsApp bei Kommunen 

 

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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