Nebenjobs als Selbständiger – Existenzgründer mit Nebenjobs. Steuern, Sozialabgaben, Freibeträge

Viele Angestellte erhöhen ihr Gehalt, indem sie einen Nebenjob annehmen – viele Existenzgründer überbrücken die ersten schwierigen Jahre mit einem 400-Euro-Job. Was ist bei Nebenjobs steuerlich zu beachten – welche Freibeträge gibt es -und wann fallen Sozialversicherungsbeiträge an? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung gibt einen Überblick.


Es gibt drei Arten von Nebenjobs: die „geringfügige Beschäftigung“, auch Mini-Job genannt, die kurzfristige Beschäftigung und die Tätigkeit auf selbständiger Basis.

Beim Mini-Job dürfen insgesamt maximal 400 Euro monatlich verdient werden – auch wenn es sich um mehrere Jobs handelt. Der Arbeitgeber führt einen Pauschalbetrag für Steuern und Sozialabgaben ab, der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn „brutto für netto“. Wenn er zusätzlich Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhält, muss er darauf achten, dass sich dadurch nicht das Gehalt auf durchschnittlich mehr als 400 Euro monatlich erhöht – sonst werden nachträglich Steuern und Versicherungsabgaben fällig.

Arbeitet ein Arbeitnehmer nebenberuflich auf selbständiger Basis, wird für die Einkommensteuer der Verdienst dem Einkommen hinzugerechnet – doch Sozialabgaben müssen für selbständige Tätigkeiten nicht entrichtet werden, es sei denn, der Verdienst aus selbständiger Tätigkeit übersteigt den aus dem Angestelltenverhältnis. Eine selbständige Tätigkeit muss aber immer angemeldet werden. Betriebskosten sind steuerlich absetzbar.

Arbeitet ein Angestellter zeitlich befristet, ist er unter Umständen befreit von Sozialabgaben. Er darf allerdings maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr arbeiten. Steuern: entweder der Arbeitgeber führt pauschal 25 Prozent Lohnsteuer ab- oder der Nebbenjobber erhält die Steuer vom Bruttogehalt abgezogen. Schüler und Studenten können sich dann die Steuer in der Regel wieder vom Finanzamt zurückholen.

Wenn ein Existenzgründer einen Mini-Job hat, werden die Einkünfte aus „geringfügiger Tätigkeit“ und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nicht zusammengerechnet. Er darf nur nicht die Grenze von 400 Euro monatlich überschreiten. Auch mit Förderung über den Gründungszuschuss ist ein 400-Euro-Job legitim.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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