GmbH-Gründung: Rechtsgrundlagen, Haftung, Stammkapital, Geschäftsführung, Kosten

Eine GmbH ist eine deutsche Kapitalgesellschaft „mit beschränkter Haftung“. Es können ein oder mehrere Menschen eine GmbH gründen. Für die Gründung ist ein Mindeststammkapital erforderlich, ein oder mehrere Geschäftsführer und ein Gesellschaftervertrag. Im Folgenden die GmbH im Überblick:

Eine GmbH reicht von der „Einmann-GmbH“ bis zur Gesellschaft mit natürlichen und juristischen Personen als Gesellschafter. Für die Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen, der folgende Punkte unbedingt  enthalten muss:

  • Name, Sitz und Zweck der GmbH
  • Höhe des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)/ Betrag der Geschäftsanteile
  • Organe der GmbH (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung)
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter und der Geschäftsführung
  • Ergebnisverwertung
  • Kündigung/ Abfindung/ Auflösung

Geschäftsführer können in jedem Fall nur natürliche Personen sein. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, müssen diese sich einigen, ob sie allein oder nur gemeinsam über Belange der Firma entscheiden dürfen. Oberstes beschließendes Organ einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Bei einer Einmann-GmbH kann der Geschäftsführer auch die Gesellschafterversammlung in ein und derselben Person sein.

Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist nicht mit eingebunden. Die Gesellschafter könnn über ihren Geschäftsanteil frei verfügen, wenn keine vertraglich andere Regelung getroffen wurde. Gesellschafter und Geschäftsführer können die selben Personen sein.

Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss sofort in voller Höhe eingezahlt werden. Sobald die Gründer einen Notar aufsuchen, um den Gesellschaftsvertrag aufsetzen zu lassen, -und dieser die Gründungsurkunde fertiggestellt hat, ist die GmbH eine Vor-GmbH – eine „GmbH i.G.“ Erst mit der Eintragung ins Handelsregister wird sie zur vollständigen“Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Eine Vor-GmbH kann schon ein Konto einrichten, Geschäfte durchführen und Verbindlichkeiten eingehen. Nur wenn es nicht zur Eintragung ins Handelsregister kommt, gibt es haftungsrechtlich Schwierigkeiten. Eventuell haften die Gesellschafter der nicht zustande gekommenen GmbH dann doch mit ihrem privaten Vermögen.

Kosten:

Je nach Beratungsaufwand und je nach Höhe des Stammkapitals entstehen unterschiedliche Kosten.  Bei einer Minimalgründung mit 25.000 Euro Stammkapital und unkomplizierten Gesellschaftsvertrag sind mit Kosten in Höhe von 400 -500 Euro zu rechnen.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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