Online-Shops müssen innerhalb von 60 Minuten auf Kundenanfragen reagieren

Urteil: Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass Online-Shops verpflichtet sind den Kunden einen Kommunikationsweg anzubieten, über den sie innerhalb von 60 Minuten eine Antwort bekommen. Falls keine Telefonnummer angegeben ist, müssen die Händler auf der Website eindeutig schriftlich versichern, dass sie auf E-Mails bzw. Kontaktformularanfragen innerhalb von 60 Minuten reagieren werden.

In dem Streitfall war ein Online-Shop Betreiber verklagt worden, der auf der Shopseite keine Möglichkeit für eine schnelle

Kontaktaufnahme gegeben hatte. Eine Telefonnummer gab es nicht, nur eine E-Mail Adresse im Impressum.

Das Landgericht sah dies als wettbewerbswidrig an. Es müssten optisch wahrnehmbare Angaben gemacht werden, wie man schnell, einfach und effektiv mit dem Händler in Kontakt treten kann. Allein schon ein langes Suchen nach einer solchen Kommunikationsmöglichkeit ist nicht rechtens.

Das Urteil wirft allerdings Fragen auf: Muss zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb von 60 Minuten eine Antwort vorliegen? Reicht eventuell auch ein Auto-Reply mit der Versicherung, dass man sich zeitnah um das Problem kümmern wird? Gerade kleine Online-Shops stehen vor neuen Herausforderungen mit diesem LG-Urteil, denn sie können kaum einen solchen Service realisieren.

Quelle: Shopbetreiber-Blog

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