Personalausweis abgelaufen? Strafe möglich, doch vorläufiger Personalausweis selten erforderlich

Haben Sie in letzter Zeit einmal nachgesehen, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist? Sehr häufig stellt man nämlich nur aus Zufall fest, dass der alte längst abgelaufen ist – und das kostet in vielen Städten ein Bußgeld. Ärger kann der abgelaufene Ausweis auch machen, wenn man einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen möchte – und natürlich vor allem, wenn man in den Urlaub fahren möchte. Zunächst die gute Nachricht: für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages reicht es, einen neuen Ausweis beantragt zu haben – einen vorläufigen braucht man nicht.

Mobilfunkvertrag

Sie haben einen abgelaufenen Personalausweis und haben bereits einen neuen beantragt? Dann haben Sie genau ab diesem Zeitpunkt auch schon Ihre neue Personalausweisnummer. Diese reicht aus, um einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Sie können die Nummer im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt erfragen. Telefonisch wird allerdings diese Auskunft nicht erteilt.

Verwarngeld? Bußgeld?

Viele Städte erheben ein Strafen bishin zu einem Bußgeld, wenn der alte Personalausweis angelaufen ist. Das kann teuer werden. So zahlt man in Witten im Ruhrgebiet ein Bußgeld von 50,00 Euro plus „Auslagegeld“, wenn der alte Personalausweis länger als sechs Monate abgelaufen ist. Bericht aus Dem Westen.
Doch diese Praxis ist von Stadt zu Stadt verschieden. Manche Kreise und Kommunen benachrichteigen ihre Bürger sogar schriftlich, wenn der Ausweis bald abläuft, ohne dass mit Strafen gedroht wird.

Vorläufiger Personalausweis?

Wenn man in den Urlaub fährt, und der neue Ausweis noch nicht da ist, braucht man tatsächlich einen vorläufigen Personalausweis. Diesen erhält man direkt am selben Tag. Für die Beantragung braucht man den alten, abgelaufenen Personalausweis und ein Foto, das den biometrischen Richtlinien entspricht (zentriert, geschlossener Mund, klar, kontrastreich, farbneutral, Gesicht sehr gut erkennbar, heller einfarbiger Hintergrund, 70 bis 80% des Fotos ist das Gesicht…). Der vorläufige Personalausweis wird nur ausgehändigt, wenn man ihn wirklich braucht. Er kostet 10,00 Euro.

Kosten für den Personalausweis

Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat kostet ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro. Zwischen dem 16. und 24. Lebensjahr kostet der Ausweis 22,80 Euro. Es besteht keine Pficht, den Fingerabdruck als zusätzliche biometrische Angabe zum Foto in den Ausweis einfügen zu lassen.

Informationsportal zum neuen Personalausweis

 

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert