Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für Berufsausbildung und Studium auch rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden können. Zwar wird der Finanzminister sich bemühen, dieses Urteil durch eine Gesetzesänderung unwirksam zu machen, doch rückwirkend ist dies nicht möglich. (Siehe Zeit-Beitrag). Darum sollten Studenten und Ausgebildete die Chance nutzen und ihre Kosten beim Finanzamt geltend machen.
Die Ausgaben können rückwirkend für vier Jahre abgesetzt werden. Steuererklärungen für 2007 können noch bis Ende 2011 eingereicht werden. Von dem Urteil profitieren alle Menschen, die Ausbildungskosten hatten, aber kein Geld mit der Ausbildung verdienten.
http://youtu.be/Qvrpdcuotn4
Absetzbar sind alle Kosten für Studiengebühren, Fachliteratur, Computer und Fahrtkosten. Auch Kosten für eine notwendige doppelte Haushaltsführung können geltend gemacht werden. Alle Ausgaben müssen belegt werden. Falls die Eltern für den Studenten aufkamen und/ oder Bafög bezogen wurde, ist es wichtig, dass die Ausgaben (z.B. Studiengebühren) vom Konto des/ der Studierenden gezahlt wurden – nicht direkt vom Konto der Eltern.
Weitere Informationen hier im ntv-ratgeber