Kosten für Berufsausbildung und Studium von der Steuer absetzen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für Berufsausbildung und Studium auch rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden können. Zwar wird der Finanzminister sich bemühen, dieses Urteil durch eine Gesetzesänderung unwirksam zu machen, doch rückwirkend ist dies nicht möglich. (Siehe Zeit-Beitrag). Darum sollten Studenten und Ausgebildete die Chance nutzen und ihre Kosten beim Finanzamt geltend machen.

Die Ausgaben können rückwirkend für vier Jahre abgesetzt werden. Steuererklärungen für 2007 können noch bis Ende 2011 eingereicht werden. Von dem Urteil profitieren alle Menschen, die Ausbildungskosten hatten, aber kein Geld mit der Ausbildung verdienten.

http://youtu.be/Qvrpdcuotn4

Absetzbar sind alle Kosten für Studiengebühren, Fachliteratur, Computer und Fahrtkosten. Auch Kosten für eine notwendige  doppelte Haushaltsführung können geltend gemacht werden. Alle Ausgaben müssen belegt werden. Falls die Eltern für den Studenten aufkamen und/ oder Bafög bezogen wurde, ist es wichtig, dass die Ausgaben (z.B. Studiengebühren) vom Konto des/ der Studierenden gezahlt wurden – nicht direkt vom Konto der Eltern.
Weitere Informationen hier im ntv-ratgeber

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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