Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II, auch Harz IV genannt, haben Anspruch auf Beitragszahlung in voller Höhe.

Krankenversicherungsfachmann Detlef Schumann aus Bochum: Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II, auch Harz IV genannt, haben Anspruch auf Beitragszahlung in voller Höhe.

Das Bundessozialgericht ( BSG ) hat mit Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10R entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Anspruch auf die Übernahme des Beitrages zur privaten Krankenversicherung haben.
Mit der GKV Wettbewerbs Stärkungsgesetz hat sich die Rechtslage für privat Krankenversicherte geändert.
Bisher wurden Privatversicherte in die gesetzliche Krankenkasse zurückgezwungen.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Prinzip der letzten Gesundheitsvorsorgeversicherung.Wer also in der privaten Gesundheitsvorsorge mehr als 5 Jahre versichert war, kann nicht mehr in die GKV gezwungen werden, solange er keiner pflichtversicherten Beschäftigung nachgeht.

Das hat vor allem für unverschuldet in Not geratene Selbständige, welche eine Insolvenz anmelden müssen den Vorteil, wenigstens im Gesundheitswesen ihre optimale Gesundheitsversorgung zu behalten.

Das BSG in seinem Urteil: „Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privatversicherter ALG II Leistungsempfänger wäre betroffen, wenn die Versicherungsbeiträge nicht vom Träger der Grundsicherung übernommen werden. Sollte diese Regelung vom Gesetzgeber nicht gewollt sein, so muss hier eine Abhilfe geschaffen werden, so das BSG weiter.“

In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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