Bisher konnten privat Krankenversicherte, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, nur einen Teil der Versicherungsbeiträge über Hartz IV begleichen. Doch das Sozialgericht Gelsenkirchen hat nun das Jobcenter dazu verpflichtet, die Krankenkassenbeiträge für eine Mutter und ihre drei Kinder voll zu übernehmen.
Seit 2009 müssen sich Privat Versicherte zum Basistarif versichern, wenn sie die vollen Beiträge nicht mehr zahlen können. Die Leistungen im Basistraif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkasse. In Not geratene Selbständige erhielten bisher nur eine Übernahme in Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung – sie mussten von dem schmalen Hartz-IV-Bezug den Mehraufwand für die private Versicherung irgendwie aus eigener Tasche zahlen. In dem konkreten Fall hatten Mutter und Kinder bereits den Versicherungsschutz verloren, weil ihnen das nicht möglich war.
Das Sozialgericht wertete die geltende Praxis als „systemwidrige Belastung“, die den Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich haben privat Versichert keine Wahl: sie können nicht mehr zurück in die gesetzliche Kasse. Nun muss das Jobcenter die vollen Beiträge für die Familie übernehmen – das sind pro Monat 306 Euro zusätzlich zum gezahlten Beitrag. (Aktenzeichen S 31 AS 174/09 ER)