Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verlängert das Förderprogramm, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden, bis Ende 2014. Immobilienbesitzer können weiterhin eine Vor-Ort-Beratung mit 300 Euro gefördert bekommen. Für eine zusätzliche Stromberatung wird ein Zuschuss von 50 Euro gezahlt.
Eigentümer und Mieter erhalten ein Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energiene genutzt werden könnten. Anders als bisher können nun auch thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen in die Beratung integriert werden. Bisher gab es nur die Möglichkeit der separaten Thermografiegutachten.
Außerdem wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit entsprechender Investitionen errechnet. Das Förderprogramm kann sowohl von Privatpersonen genutzt werden als auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KmU). Die geförderten Beratungen werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt.