Gerade Existenzgründer fragen sich immer wieder, ob sie ihre Rechnungen unterschreiben sollten. Für den persönlichen Charakter ist es sicher schöner, wenn eine Unterschrift unter dem Schriftstück steht – doch es birgt Gefahren. Setzt der Kunde in betrügerischer Absicht unter eine Rechnung mit Unterschrift den Stempel „Betrag dankend erhalten“, wird die Rechnung zur „Quittung“.
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist natürlich Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt diese anerkennt. Die Unterschrift gehört definitiv nicht zu den Anforderungen – außer bei Steuerberatern und Rechtsanwälten. Diese müssen Rechnungen tatsächlich unterschreiben.
Zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören folgende Pflichtangaben:
- die vollständige Geschäftsadresse des leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummmer, evt.Umsatzstuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsart/ Leistungszeitraum
- Aufschlüsselung der Waren bzw. Dienstleitungen
- Anzuwendender Steuersatz
- Netto und Bruttobetrag
Unbedingt zu empfehlen ist es, unter die Rechnung ein Zahlungsziel zu setzen – üblich sind (je nach Höhe des Betrages) Zahlungsziele zwischen 8 Tagen und 14 Tagen.
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