Beamte stehen aufgrund ihrer einzigartigen beruflichen Stellung vor Herausforderungen und Risiken, die sich in so mancher Hinsicht von denen der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft unterscheiden. Insbesondere die Haftungsfrage für im Dienst verursachte Schäden und die abweichenden Regelungen in Bereichen wie Krankenversicherung, Pensionsansprüche und Berufsunfähigkeit erfordern eine auf die spezifischen Bedürfnisse angepasste Absicherung. Gleichzeitig sind einige Versicherungen, die für Angestellte im privaten Sektor wichtig sind, für Beamte möglicherweise weniger relevant oder sogar überflüssig. In diesem Artikel erfahren Beamte, welche Versicherungen wirklich sinnvoll sind – und auf welche sie mit gutem Gewissen verzichten können.
Berufsunfähigkeit bei Beamten – die Dienstunfähigkeitsversicherung
Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einer Arbeitskraftminderung von mindestens 50 Prozent greift, kann im Beamtenrecht bereits bei geringerer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit die sogenannte Dienstunfähigkeit festgestellt werden. Das erfordert eine passende Versicherungslösung, die über die konventionelle Berufsunfähigkeitsversicherung hinausgeht – und die speziellen Bedürfnisse von Beamten berücksichtigt.
Die Dienstunfähigkeit betrifft Beamte quer durch alle Bereiche, von der Polizei bis hin zur Verwaltung. Festgestellt werden kann die Dienstunfähigkeit sowohl bei einer dauerhaften Unfähigkeit als auch bei temporärer Dienstunfähigkeit infolge einer Erkrankung. Eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Versorgungslücke, die im Falle einer Dienstunfähigkeit entsteht – sie zielt darauf ab, den Lebensstandard des Beamten in einem solchen Fall zu sichern und finanzielle Einbußen zu kompensieren. Besonders für Beamte auf Probe oder auf Widerruf, die nur eingeschränkte oder gar keine Ansprüche auf staatliche Versorgungsleistungen haben, ist eine private Vorsorge deshalb sehr sinnvoll.
Die Auswahl der richtigen Beamten Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sich dabei nicht allein am Preis orientieren, sondern vor allem an den Versicherungsbedingungen, die im Leistungsfall entscheidend sind. Denn während die staatliche Absicherung für Beamte auf Lebenszeit zwar eine Grundversorgung im Falle der Dienstunfähigkeit bietet, ist sie insbesondere für Beamte mit kürzerer Dienstzeit oder solche in speziellen Verhältnissen häufig unzureichend. Die private Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und stellt damit eine unverzichtbare Komponente im Vorsorgeportfolio jedes Beamten dar.
Die Krankenversicherung für Beamte
Die Krankenversicherung für Beamte unterscheidet sich grundlegend von derjenigen für Angestellte im privaten Sektor – anstelle eines Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung erhalten Beamte eine sogenannte Beihilfe. Diese Beihilfe ist ein finanzieller Zuschuss des Dienstherrn, der einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten abdeckt. Die genaue Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland und Familienstand des Beamten und bewegt sich zwischen 50 und 80 Prozent der entstehenden Kosten.
Da in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen Beamte für den Teil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist, entweder eine private Krankenversicherung abschließen oder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Für den nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteil der Krankheitskosten ist es also erforderlich, dass Beamte eine private Krankenversicherung abschließen.
Dabei bieten Versicherungsgesellschaften in der Regel speziell für Beamte zugeschnittene Tarife an, die auf die Beihilfesätze abgestimmt sind und somit für eine umfassende Abdeckung sorgen. Besonders vorteilhaft: Die private Krankenversicherung für Beamte steht mit ihren vorteilhaften Konditionen nicht nur Beamten im aktiven Dienst zur Verfügung, sondern bereits Beamtenanwärtern.
Private Haftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung
Eine umfassende Haftpflichtversicherung ist für Beamte sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld enorm wichtig. Im Alltag kann jeder unvorhergesehene Schäden verursachen, für die er mit seinem gesamten privaten Vermögen haftbar gemacht werden kann. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Missgeschicke, indem sie Schadensersatzansprüche Dritter abdeckt – egal, ob es sich dabei um geringe Sachschäden, wie ein zerbrochenes Fenster, oder Personenschäden, die schnell existenzbedrohende Summen erreichen können, handelt. Die relativ geringe Jahresprämie einer solchen Versicherung bietet einen unverzichtbaren Schutz vor lebenslangen finanziellen Verpflichtungen und darf deshalb in keinem Versicherungsportfolio fehlen.
Für Beamte kommt eine weitere Komponente hinzu: die Diensthaftpflichtversicherung. Diese ist speziell für Schäden konzipiert, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Anders als in der Privatwirtschaft, wo der Arbeitgeber in der Regel für solche Schäden aufkommt, sind Beamte persönlich in voller Höhe haftbar. Die Risiken reichen von Aufsichtspflichtverletzungen im schulischen Kontext bis hin zu folgenschweren Fehlentscheidungen im Verwaltungsbereich. Angesichts dieser potenziell hohen Risiken ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern essenziell, um sich gegen unbegrenzte persönliche Haftungsansprüche abzusichern.
Private Unfallversicherung für Beamte
Beamte sind, ähnlich wie Angestellte im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft, während ihrer Arbeitszeit sowie auf dem Weg zur Arbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese Deckung endet jedoch, sobald sie sich außerhalb ihrer Dienstzeiten bewegen – ein Zeitraum, in dem das Risiko für Unfälle, insbesondere im Haushalt, statistisch gesehen am höchsten ist. Da Unfälle in der Freizeit nicht unter die Kategorie Dienstunfall fallen, sind die finanziellen Absicherungen bei daraus resultierender Dienstunfähigkeit oder bei bleibenden Schäden wesentlich geringer. Die Kosten für notwendige Anpassungen im Lebensumfeld, wie etwa Umbauten in der Wohnung oder am Fahrzeug, können ohne eine private Unfallversicherung zu einer großen finanziellen Belastung führen. Daher ist es für Beamte äußerst sinnvoll, sich durch eine private Unfallversicherung umfassend abzusichern, um im Falle eines Unfalls außerhalb des Dienstes angemessen geschützt zu sein.
Diese Versicherungen sind nur in bestimmten Fällen sinnvoll
Auch für Beamte, wie auch für andere Berufsgruppen, sind Hausrat-, Wohngebäude- und private Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich empfehlenswert – wobei die Notwendigkeit der Versicherung jedoch nicht spezifisch vom Berufsstatus abhängt. Gleiches gilt auch für die Kfz-Versicherung.
Die private Rechtsschutzversicherung unterstützt bei der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, ist jedoch aufgrund der seltenen Notwendigkeit von Rechtsstreitigkeiten für viele keine essenzielle Absicherung. Anders verhält es sich mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die angesichts der häufigeren Vorkommnisse im Straßenverkehr eine sinnvolle Ergänzung darstellt, um bei Unfällen oder Rechtsstreitigkeiten abgesichert zu sein.
Eine Risiko-Lebensversicherung erweist sich insbesondere für diejenigen als sinnvoll, die eine Familie finanziell absichern möchten – allem voran dann, wenn die Familie vorwiegend auf das Einkommen des Beamten angewiesen ist. Diese Versicherung kann in der Regel zu verhältnismäßig günstigen Konditionen abgeschlossen werden, solange keine erhöhten Risiken wie Extremsportarten oder Motorradfahren vorliegen.
Während die Hausratversicherung Schutz für bewegliches Eigentum bietet und insbesondere bei hochwertigem Besitz empfehlenswert ist, spielt die Glasversicherung eine weniger wichtige Rolle. Sie kommt vor allem für Besitzer von teuren Glasflächen in Betracht, wobei Schäden an Glas relativ selten auftreten und häufig selbst finanziert werden können.