Es lohnt sich eventuell, gewisse Ausgaben noch in das Jahr 2009 zu ziehen, um die Steuerschuld zu mildern. Ob haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker oder Krankheitskosten, die Gesamtsumme ist ausschlaggebend für die Steuerminderung. – Ebenfalls bedenkenswert: die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte sollte genau geprüft werden, um nicht mehr Steuern abzuführen als nötig.
Rechnungen für Ärzte, Brillen, Medikamente, Rollstühle und andere Krankheitskosten können geltend gemacht werden, wenn die Belastungen höher sind als der zumutbare Eigenanteil. Dieser ist je nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommen unterschiedlich. Je höher also die Gesamtsumme der Krankheitskosten in einem Kalenderjahr ausfällt, desto wahrscheinlicher sind Steuerersparnisse.
Die Tabelle zur Berechnung des Eigenanteils hier im Finanztest
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzfrau, Gärtner oder Umzugshelfer können steuermindernd wirken. Bis zu 20.000 Euro Lohnkosten können beim Finanzamt angegeben werden. 20 Prozent werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Deshalb kann es sinnvoll sein, noch im Dezember Löhne zu zahlen, um die Gesamtsumme zu erhöhen. Bis zu 4.000 Euro (bei 20.000 Euro Lohnkosten) können eingespart werden.
Für Handwerker wie Elektriker, Maler oder Fliesenleger können Mieter und Wohneigentümer ebenfalls noch 6.000 Euro im Jahr beim Finanzamt angeben. 20 Prozent der Lohn-, Fahrt-und Maschinenkosten werden von der Einkommenssteuer abgezogen. Dadurch können bis zu 1.200 Euro im Jahr eingespart werden. Doch Vorsicht: das Finanzamt erkennt nur Arbeiten im Haus an – wird etwa eine Waschmaschine außer Haus repariert, kann das nicht mit der Steuerschuld verrechnet werden.
Abgeltungssteuer: Seit Anfang 2009 überweisen Banken und Sparkassen pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt, wenn steuerpflichtige Kapitaleinkünfte anfallen. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Doch wenn der eigene Steuersatz unter 25 Prozent leigt, lohnt sich ein genaues Abrechnen der Zinsen in der Steuererklärung. Dafür brauchen die Stuerpflichtigen eine Steuerbescheinigung von ihren Banken.
Für folgende Steuerpflichtige lohnt es sich, Kapitaleinnahmen in der Steuererklärung abzurechnen:
- Anleger, die 2009 ein Einkommen unter 15 000 Euro (Ehepaare: 30 000 Euro) versteuern müssen. Diese Anleger müssen für Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags nur ihren niedrigeren, persönlichen Grenzsteuersatz zahlen.
- Ältere Anleger, die Anfang 2009 älter als 64 Jahre alt waren, können über die Steuererklärung für ihre Kapitaleinkünfte den Altersentlastungsbetrag von maximal 1 900 Euro im Jahr bekommen. Das kann sich auch dann lohnen, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 25 Prozent liegt.
- Wer außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten absetzen will, muss seine Kapitaleinnahmen mit Steuerbescheinigungen einreichen. Sonst kann das Finanzamt die Steuerersparnis nicht berechnen.