Der Tatort vom 22. Dezember 2013 beschäftigte sich damit, dass kommerzielle YouTube Video Clips von Menschen im Umlauf waren, auf denen Menschen gegen deren Willen bloßgestellt wurden. Doch ist das wirklich möglich? Was kann man tun, wenn man bei YouTube ein Video findet, auf dem man selbst erkennbar abgebildet ist?
Vor wenigen Tagen wurde über ein Urteil des OLG Hamm berichtet, das beunruhigt: Ein Lehrer mit Diplomatenstatus hatte in Moskau einen
tödlichen Unfall verursacht, und die russischen Medien hatten ausführlich über den Fall berichtet. Bei YouTube sind Videos im Umlauf, die den Mann, der in der Zwischenzeit seinen Namen geändert hat, erkennbar zeigen, seinen früheren Namen und seine frühere Adresse beinhalten. Mit Verweis auf seine Persönlichkeitsrechte hatte der Lehrer auf Löschung des Videos geklagt – jedoch verloren. Das OLG Hamm entschied, das öffentliche Interesse habe Vorrang. Die Resozialisierung des Täters, der zwischenzeitlich in Deutschland verurteilt worden war, sei nicht gefährdet, da ja ältere Fotos und frühere Namen verwandt wurden
WDR: YouTube muss Unfall-Video nicht löschen
Im Allgemeinen scheint es jedoch so zu sein, dass YouTube schnell auf Datenschutzbeschwerden eingeht und Videos entfernt, wenn Menschen belegen, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. So passiert es Lehrern häufiger, dass sie heimlich im Unterricht gefilmt werden und die Videos bei YouTube veröffentlicht werden.
Wenn man von sich Videoaufnahmen findet, die man nicht will, kann man direkt bei YouTube einen Löschantrag stellen. Dazu sollte man möglichst glaubwürdig belegen, dass tatsächlich Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, etwa mit Screenshots. Hier ein Link zur YouTube Seite, auf der man seine Datenschutzbeschwerde einreichen kann: support.google.com/youtube/answer/142443
Allerdings möchte die Plattform ungern tätig werden und verlangt sechs Schritte bevor man zur Beschwerdeseite kommt. Es wird mehrmals empfohlen mit dem Uploader (demjenigen der das Video eingestellt hat) Kontakt aufzunehmen und ihn zunächst zu bitten selbst das Video zu löschen. Da jedoch viele YouTube Uploader anonym bleiben ist das nicht unbedingt möglich…
Findet sich rechts unter jedem YouTube Video: Eine kleine Flagge mit „Video melden“Häufig reicht es wohl auch, bei dem entsprechenden Video auf „Video melden“ zu klicken (ganz rechts auf die kleine Flagge) und dort die Persönlichkeitsrechte geltend zu machen. Ich habe in Foren von Fällen gelesen (Kind wurde gefilmt) bei denen das Video schon nach 30 Minuten gelöscht wurde – bei anderen dauerte es bis zu einer Woche – manchmal ist es wohl nicht so einfach.
Außerdem kann man bei verunglimpfenden bzw. beleidigenden Inhalten Strafanzeige stellen. Der Tatort-Fall aus München ist also meiner Auffassung nach so nicht möglich. Dass es Privatsenden gibt, die in so genannten Doku-Soaps Menschen zur Schau stellen dürfen liegt einfach daran, dass diese zuvor einen dementsprechenden Vertrag unterzeichnet haben.
Also keine Sorge, sollten Sie heimlich oder nur für privaten Zwecke gefilmt worden sein, können Sie das veröffentlichte YouTube Video mit sehr guten Erfolgsaussichten sperren lassen. Allerdings verbreiten sich verhöhnende, provozierende oder verunglimpfende Videos eventuell sehr schnell durch Kopieren – und wenn Ihr Haustier Opfer ist können Sie übrigens kaum etwas ausrichten: Tiere sind „Gegenstände“ und haben keine Persönlichkeitsrechte…
Wie sich Lehrer gegen ungewollte Videos von sich wehren können: www.lo-recht.de/fall-des-monats
Ich habe einmal ein Video hochgeladen und dann habe ich mein Passwort und email-adresse vergessen -.- und jetzt muss ich dass löschen
Ich habe mal Videos hochgeladen und jetzt habe ich Passwort und email vergessen und jetzt kann ich dass nicht löschen -.-
Oje, auch den Benutzernamen weißt Du nicht mehr? Und mal alle E-Mail Adressen durchprobieren? Und Google hat auch nicht Deine Telefonnummer? Hilft das hier weiter? Viel Glück! https://www.youtube.com/watch?v=PRJeCz2kK9o