Tipps für Existenzgründer: Forderungsmanagement schon bei der Vertragsgestaltung

Tipps und Informationen für Existenzgründer und Unternehmer von Simone Thöne, IST-Inkassobüro Bochum: Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund effektiven Forderungsmanagements.

Nachfolgende Klauseln (Aufzählung nicht abschließend) könnten im Vorfeld aufgenommen werden: Bereits bei der Vertragsgestaltung können die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit Klauseln im Vertrag aufnehmen, die spätere Streitpunkte direkt ausschließen und klären sowie auch die Realisierung offener Forderungen vereinfachen.

Klausel zur Fälligkeit
z.B. Kaufpreis ist am 05.05.20 zur Zahlung fällig
oder
Kaufpreis ist sofort nach Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein (Achtung: darauf muss in einer Individualvereinbarung explizit hingewiesen werden, nicht in AGBs zu regeln!)

Vorteil bei dieser Formulierung ist, dass in beiden Fällen keine weitere Mahnung erforderlich ist und der Schuldner sich in Verzug befindet.

Verzugszinsen
z.B. „gerät der Schuldner in Verzug, schuldet er dem Gläubiger Verzugszinsen in Höhe von…%

Vorteil hier: bei einer eventuellen Streitigkeit ist der Zinsanspruch unstreitig geregelt

Sonderregelung  bei Verbrauchern: gemäß § 497 BGB i.V.m. § 288 BGB ist zu beachten: handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag ist der Verzugszins auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beschränkt (aktuelle Basiszinssatz siehe www.bundesbank.de)

Inkassokostenklausel
z.B. „wird bei Zahlungsverzug ein Inkassounternehmen beauftragt, trägt der Schuldner dessen Kosten mit Ausnahme des Erfolghonorars“

Auch hier liegt der Vorteil auf der Hand: im Streitfall ist die Übernahme der Inkassokosten unstreitig

Mahngebühren
z.B. „für jede Mahnung wird eine Pauschale in Höhe von … erhoben“

Im Streitfall ist auch diese Position unstreitig geregelt. Bei Aufnahme dieser Klausel in die AGB ist darauf zu achten, dass hinter dem Wort „Mahnung“ eingefügt wird: „ausgenommen die Erstmahnung“.

Gerichtsstandsvereinbarung für Kaufleute
z.B. „Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist…“

Vorteil hier ist, dass der „Hausanwalt“ beim hiesigen Gericht mit der dort gängigen Rechtsprechung das Klageverfahren betreiben kann.

Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern in AGB sind unzulässig!
Zulässig nur dann, wenn sie nach Entstehen der Streitigkeit ausdrücklich und schriftlich getroffen werden oder für den Fall, dass der Schuldner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Verfallklausel (bei Ratenvereinbarung)
z.B. „kommt der Schuldner mit der Zahlung einer Rate länger als X Tage in Rückstand, ist der gesamte noch offene Restbetrag zur Zahlung fällig.

Gehaltsabtretung
z.B. „zur Sicherung des vertraglich geschuldeten Betrages tritt X von seinem Arbeitseinkommen (Arbeitgeber….) in der Zeit von …. monatlich einen Betrag in Höhe von … ab.“

Vorteil: Ihre Forderung hat Vorrang vor eventuellen Pfandgläubigern und die  Abtretung umfasst auch nachfolgende Arbeitsverhältnisse
Achtung: Arbeitseinkommen kann nur in der Höhe abgetreten werden,  in der es nach der Pfändungstabelle auch pfändbar ist; manche Arbeitsverträge schließen Abtretung grundsätzlich aus

Verträge mit GmbH
Bei Verträgen mit einer GmbH sollte versucht werden, den Geschäftsführer durch einen Schuldbeitritt, eine Bürgschaft (Schriftformerfordernis!) oder  einen Garantievertrag zur Mithaftung zu verpflichten.

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IST Inkassoservice Simone Thöne
Von-Waldthausen-Straße 38
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Tel. 02 34-68 72 94 80
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[email protected]

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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