Da freuen wir Hundebesitzer mit braven Hunden uns – Städte und Gemeinden dürfen nicht länger gut gehorchenden Hunden verbieten, auf Waldwegen frei zu laufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dieses Urteil im Juli 2012 gefällt.
Kein Leinenzwang für Hunde – Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes NRW.
Geklagt hatte eine Hundebesitzerin gegen die Stadt Hilden – und letztendlich gewonnen. Das Gericht entschied, dass die
Stadt für so ein Verbot überhaupt nicht zuständig sei – und dass das Landesforstgesetz in NRW nur abseits der Wege und in Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht vorsieht. Selbstverständlich dürfen die Hunde Erholungssuchende und Waldtiere nicht stören – und müssen auf den Wegen bleiben.
Auch in meiner Heimatstadt Witten drohten bisher drakonische Strafen, wenn mein Mini-Yorkshire Terrier (kleiner als eine Katze) ohne Leine angetroffen würde. Merkwürdigerweise war der frei laufende Hund im Stadtgebiet (außerhalb der Fußgängerzone) immer legal – nur eben nicht in Park und Wald. Ich freue mich sehr, dass diese für mich uneinsichtige Verordnung nun geplatzt ist – und zur Vorsicht werde ich in den nächsten Wochen das Urteil ausgedruckt immer mit mir führen – man weiß ja nie…
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 5 A 2601/10)