Die Private Krankenversicherung (PKV) muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin auch kranke und ältere Menschen aufnehmen. Die privaten Versicherer hatten die Gesundheitsreform, nach der sie einen „Basistarif“ mit Leistungen, die vergleichbar mit gesetzlichen Krankenversicherungen sind, anbieten müssen, als Zerstörung ihres Geschäftsmodells gesehen.
Außerdem entschied das Gericht, dass die Mitnahme der Altersrückstellungen bei einem Wechsel ermöglicht werden müssen. Auch die dreijährigen Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung müssen berücksichtigt werden.
Beim Basistarif dürfen die Privaten keine Kunden ablehnen, die die Gesundheitsprüfung nicht bestehen. Der Basisitarif ist für alle Menschen vorgesehen, die nicht in die gesetzliche Krankenkasse können und meist überhaupt nicht versichert sind. Mit der Gesundheitsreform ist eine Krankenkassenpflicht eingeführt worden, so dass es niemanden in Deutschland mehr geben soll, der ohne Versicherungsschutz ist.