Jedes Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern wird neben dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag seiner Arbeitnehmer am Umlageverfahren beteiligt. Was ist damit gemeint?
Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, hat er Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung (einige Berufsgruppen sogar noch länger). Damit Kleinbetriebe diese evtl. hohe finanzielle Belastung nicht alleine Schultern müssen, gibt es von der Gesetzlichen Krankenkasse einen Teil (zwischen 60% und 100%) zurück. Das erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers.
Der Umlagebeitrag ist bei jeder Gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich und schwankt zwischen 0,6 Prozent bis 2,7 Prozent der Beiträge.
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Krankenkasse nicht vorschreiben.
Da die meisten Leistungen, die eine GKV erbringen darf, vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, kann ein Wechsel in eine Kasse mit geringem Umlagesatz eine Menge Geld einsparen. Dieses Geld kann dann für ein Betriebsfest oder besser in die Betriebliche Altersversorgung oder in eine Invaliditätsabsicherung der Arbeitnehmer investiert werden.
Übrigens, die Umlagebeiträge zur Umlage 2 bei Minijobs wurden zum 01.01.2011 auf 0,14 Prozent verdoppelt.
Betriebe die viele Minijobber haben sollten das berücksichtigen, da die Beiträge für die Monate Januar bis Juni erst am 15 Juli 2011 fällig und vom Konto abgebucht werden.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann