Häufig haben Unternehmensgründer aus Kosten- oder Krankheitsgründen oder einfach aus Bequemlichkeit die gesetzliche Kasse gewählt. Um Beiträge zu sparen wird gerade in der Gründungsphase auf die Absicherung des Krankengeldes verzichtet.
Zum einen glaubt der Unternehmer auf die paar Euro Krankengeld verzichten zu können, zum anderen ist der Einkommensnachweis der bei einer Krankheit und Krankengeldanforderung zu führen ist, nicht unbürokratisch.
Dennoch sollten gesetzlich Versicherte ohne versichertes Krankengeld beachten, dass sie anders als Versicherte, die ein Krankengeld versichert haben, KEINEN Anspruch auf beitragsfreie Krankenversicherung bei längerer Erkrankung haben.
Das bedeutet, dass sich gerade ältere Versicherte Gedanken über die Mitversicherung von Krankengeld Gedanken machen sollten.
Wer mit einen monatlichen Gewinn von rund 4000,– Euro bzw. 48000,– im Jahr den Höchstbeitrag von fast 700,– Euro in 2013 entrichten muss, hat zwar nur Anspruch auf ca. 2400,– Euro zu versteuerndes Krankengeld aber zusammen mit den gesparten Versicherungsbeiträgen stehen immerhin 3000,– Euro im Monat zumindest für 18 Monate zur Verfügung.
Besser ist ein privates Krankentagegeld. Diese Leistung kennt, anders als die GKV, keine zeitliche Begrenzung und ist zudem steuerfrei. Wer also länger als 18 Monate Krank ist, kann davon die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung bezahlen. Wer seinen, in der gesetzlichen Kasse versicherten Tagegeldanspruch von 18 Monaten aufgebraucht hat, der muss seine gesetzlichen Kassenbeiträge wieder selber zahlen.
Sie wollen Umfangreiche Informationen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an! P.S. Stichtag für „ECHTE MÄNNER“ ist der 20.12.2012. Danach gilt auch für Männer“ BEIM PIPPI MACHEN SETZEN“!
Eine lange Gesundheit wünschen
Detlef und Astrid Schumann
Guten Abend, vermute ich richtig, dass eine private Absicherung von Krankengeld abhängig von Vorerkrankungen etc. ist?
Die private Absicherung des Krankengeldes bei Selbständigen bedarf einer Gesundheitsprüfung. Dafür wird aber zeitlich unbegrenzt und steuerfrei geleistet.
Eine Entscheidung für ein wenn auch nur zusätliches privates Krankengeld in jungen gesunden Jahren ist daher für Jeden immer sinnvoll. Arbeitnehmer, haben aber die Möglichkeit eine Grundabsicherung von 600,- Euro monatlich ohne Gesundheitsprüfung zu beantragen. Daher mein Rat: lieber früh an Später denken. Der Ausfall der Arbeitskraft kann schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Wenigsten die fixen Kosten sollten abgesichert sein.
Die gesetzliche Kasse kann jedes Mitglied versichern, zahlt aber nur längstens für 18 Monate Krankengeld. Dieses richtet sich nach dem erzielten Gewinn unterliegt Abzügen und der Steuerpflicht.
Leistungen aus einem privaten Krankentagegeld sind steuerfrei.
Sollte sich bei der Gewinnermittlung für die gesetzliche Kasse ein höheres Einkommen, als das zuvor zur Beitragsermittlung geschätzte ergeben, wird die GKV sofort Beiträge nachfordern.
Dann sollten Liquidtätsreserven unbedingt vorhanden sein.Siehe Artikel aus Steadynews vom 9.Oktober.2012 (Vorsicht wenn die Nachzahlung kommt).
Privat können Selbständige nur ein Tagegeld mit Gesundheitsprüfung beantragen, das ist richtig.
Deshalb sollte, und das wird auch häufig gemacht,schon bei der ersten Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit, eine Krankentagegeldversicherung neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss sein.
Das Tagegeld wird später immer wieder ohne Gesundheitsprüfung angepasst und kann so wenigstens teilweise, auch bei später erkrankten Menschen, zu einer Grundabsicherung beitragen.
Wer sich als Angestellter mit erheblichen Krankheiten zusätzlich privat absichern möchte, der kann in einem kleinen Rahmen ein Tagegeld ohne Gesundheitsprüfung versichern
Auch beim privaten Krankengeld giltfür Neuabschlüsse nach dem 21.Dezember 2012 Unisex!
Deshalb: wer als Mann ein Krankengeld beantragen möchte sollte das bis zum 21. Dezember getan haben.
wegen der vielen telefonischen Anfragen: die gesetzliche Krankenkasse versichert ab dem 22. Tag bist zur Höhe der für die persönliche Beitragsfindung angegebenen Einkünfte.
Höheres Krankengeld oder ein vorgezogener (früherer) Leistungsbeginn führt zu einem Wahltarif.
Das bedeutet eine Bindung an die Kasse.