Seit Januar 2011 ist es angestellten Mitarbeitern bereits nach einem Jahr Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze (mehr als 49.950,- Euro Jahresarbeitsentgelt) möglich, als freiwilliges Mitglied die gesetzliche Krankenkasse in Richtung einer privaten Gesundheitsversorgung zu verlassen.
Das haben viele Menschen nicht nur wegen der gesparten Beiträge, sondern wegen der besseren Leistungen und der möglichen Beitragsrückerstattung und Ersparnis im Alter getan.
Die private Gesundheitsversorgung erhebt nämlich weder Zusatzbeiträge, noch möchte Sie einen prozentualen Anteil von Betriebsrenten oder anderen Einkünften abzwacken. Der Beitrag wird nach Tarif und Leistung erhoben.
Dennoch gibt es viele Menschen, die bewusst oder aus Unkenntnis nicht in eine private Kasse wechseln möchten, sondern sich über ihre GKV zusatzversichern. Das hat Konsequenzen.
Ich hatte vor einigen Monaten das Gespräch mit einem Kunden, der von seiner Gesetzlichen Kasse, die nun einen Zusatzbeitrag einforderte in eine andere GKV ohne diesen Zusatzbeitrag wechseln wollte.
Seine langjährige gesetzliche Krankenkasse teilte ihm daraufhin mit, dass er dann auch seine Zusatzversicherungen bei eben dieser Kasse verlieren würde und deshalb seinen Schritt gut überlegen soll. Da er in der Zwischenzeit einige Wehwehchen hatte, konnte er nicht ohne weiteres in eine andere günstigere Kasse wechseln ohne seinen Zusatzversicherungsschutz zu verlieren.
Deshalb mein Rat: wer sich weiterhin – auch freiwillig – in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, sollte bei den Zusatzversicherungen lieber auf einen kassenunabhängigen Anbieter zurückgreifen.
Nicht nur, dass er dann die GKV wechseln kann, wenn diese wegen etwaiger Zusatzbeiträge zu teuer wird, er hat in der Regel auch höhere Leistungen zu erwarten.
Außerdem: wer sich für einen Zusatztarif in seiner GKV entscheidet, ist erst einmal für 3 Jahre an diese gesetzliche Krankenkasse gebunden. Hierzu reicht schon der Abschluss einer Reisekrankenversicherung aus.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
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