Zusatzstoffe auf Speisekarten – ein Fall für Ihre Rechtsschutzversicherung?

Versicherungsexperte Detlef Schumann: Als Gastwirt gibt es heute vieles zu beachten, was mir ein Anruf einer Kundin, die ein Chinesisches Lokal betreibt, bestätigte.
Die Unternehmensgründerin erhielt kürzlich Besuch vom Ordnungsamt, welches die mangelhafte Kennzeichnung von Zusatzstoffen, z. B. Glutamat in den Speisen auf der Speisekarte der Jungunternehmerin bemängelte.

Heutzutage reagieren viele Menschen allergisch auf Zusatzstoffe wie Glutamat, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel und sind darauf angewiesen, bereits vor Verzehr von Lebensmitteln den Inhalt zu kennen. Auch deshalb wird von den verantwortlichen Behörden die Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie Speisekarten entsprechend kontrolliert. Ein allgemeiner Hinweis auf die Verwendung von Zusatzstoffen reicht da nicht aus. Es müssen die einzelnen Speisen bzw. Lebensmittel gekennzeichnet sein.

Abgesehen davon, dass die bei Existenzgründung erstellte Speisekarte kurzfristig auf den korrekten Stand zu bringen war, fiel nun ein Bußgeld an.

Bei einer Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht und der gesetzlichen Vorschriften drohen der Existenzgründerin neben einem Bußgeld oder wenn ein Kunde zu Schaden kommt (Allergiker) sogar Schadenersatzklagen.

Gerade Existenzgründer sind immer wieder das Ziel der Ordnungsbehörde.

Das Ordnungsamt als auch die IHK beraten gerne vor der Eröffnung zur Kennzeichnungspflicht und der rechtssicheren Gestaltung der Speisekarte. Scheuen Sie sich nicht, dort nachzufragen.

Um sich gegen oftmals unberechtigte Vorwürfe oder gar Betriebsschließungen wehren zu können, sollte jedoch die Rechtsschutzversicherung in keinem Betrieb fehlen.

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

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