Das so genannte Meister-BAföG ist noch attraktiver geworden. Seit dem 1. Juli 2009 greift das novellierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das für alle öffentlich-rechtlich geregelten Weiterbildungen verbesserte Förderkonditionen anbietet. Zum Beispiel erhalten Lehrgangsteilnehmer zum Geprüften Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt höhere finanzielle Unterstützung.
Antragsberechtigt sind Fachkräfte, die eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung vorweisen können. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass ein Abschluss angestrebt wird, der über dem erreichten beruflichen Niveau liegt. Förderungsberechtigt sind Deutsche und bestimmte Gruppen von bevorrechtigten Ausländern, ebenso wie Ausländer, die sich mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufhalten und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze für die Förderung gibt es nicht.
Seit dem 1. Juli reduziert sich der Darlehensanteil an Lehrgangs- und Prüfungskosten um 25 Prozent, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde. Insgesamt können bis zu 48 Prozent der Lehrgangskosten und -gebühren als Prämie zurückerhalten werden.
Gründet der BAföG-Geförderte innerhalb von drei Jahren eine eigenständige Existenz und stellt einen Mitarbeiter bzw. einen Auszubildenden ein, gibt es einen weiteren Erlass von mindestens 33 Prozent auf das Restdarlehen.
Falls der BAföG-Geförderte Kinder hat, wird er mit einer zusätzlichen Unterhaltsförderung von 50 Prozent bezuschusst.
Auch Antragsteller, die schon einmal eine Weiterbildung absolviert haben, können seit dem 1. Juli Meister-BAföG erhalten.
Quelle: IHK zu Dortmund