Gesetz gegen Kinderpornografie im Netz: alles über das „Zugangserschwerungsgesetz“

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag dem Zugangserschwerungsgesetz zu Kinderpornografie im Internet zugestimmt. Im Gegensatz zum ersten Gesetzentwurf dürfen Strafverfolgungsbehörden die anfallenden Nutzerdaten nicht für Ermittlungen einsetzen. Das Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt. Zivilrechtliche Ansprüche, wie von der Musik- und Filmindustrie, dürfen nicht über das Gesetz durchgesetzt werden. Das Gesetz ist laut Entwurf befristet bis Ende 2012.

Anbieter von Internetzugängen (Provider) werden nun verpflichtet, täglich eine Sperrliste von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu aktualisieren. Diese Sperrliste wird ihnen vom BKA (Bundeskriminalamt) zur Verfügung gestellt. Die Provider leiten die betreffenden Domain-Adressen auf ein Stoppschild weiter. Vierteljährlich prüft ein unabhängiges Experten-Gremium die Sperrliste. Dieses Gremium untersteht der Dienststelle von Bundesdatenschutzbeauftragtem Peter Schaar.

Falls ein Nutzer auf die gesperrten Seiten klickt, erscheint das verwarnende Stoppschild. Die Provider sind außerdem verpflichtet, dem BKA eine anonymisierte Zugriffsliste für die indizierten Seiten zu liefern. Ursprünglich war geplant, die Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Dieser Passus ist nach vielen Protesten gekippt worden.

Die Tageszeitung (Taz) beurteilt die Neufassung des Gesetzes folgendermaßen, wie Spiegel online zitiert:  „Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden.

Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Dank der massiven Kritik wurden also viele Schlupflöcher gestopft.“

In einigen anderen Ländern wie Skandinavien, Italien und den Niederlanden existiert schon länger eine solche Sperrliste. Allerdings sind die Erfolge mangelhaft, da es keine wirkungsvollen Sperrmöglichkeiten im Internet gibt. Viele, vor allem junge Leute, befürchten trotzdem, dass sich durch das Zugangserschwerungsgesetz eine Internet-Zensur etablieren könnte. Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier bei ZugErschwG

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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