Neue EU-Regelung: Selbständige dürfen nicht mehr als 60 Stunden in der Woche arbeiten

Das Europäische Parlament hat einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, selbständige Bus- und Fernfahrer von den Arbeitszeiten her von den gesetzlichen Vorgaben auszuschließen. Das heißt, auch Selbständige dürfen nicht mehr als 60 Stunden in der Woche arbeiten – inklusive Verwaltungs- und Buchhaltungsaufwand.

Am 16. Juni 2010 stimmte das EP gegen des Gesetzesvorschlag, der vorsah, selbständige Fahrer von der Arbeitszeitrichtlinie auszunehmen. Selbständige Fahrer müssen nach den gleichen Regeln beschäftigt werden wie angestellte Fahrer – das heißt, die reine Fahrzeit darf im Schnitt nicht länger als 48 Stunden in der Woche betragen.

Auch in anderen Branchen, wie in der Gastronomie, werden EU-weit immer häufiger Selbständige beschäftigt, für die keine klaren Arbeitszeitregelungen gelten. Mit dieser Entscheidung werden auch andere Selbständige erwarten können, im Schnitt nicht länge als 60 Stunden in der Woche arbeiten zu müssen.

Quelle: Europaparlament

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steadynews.de

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