Detlef Schumann: Gebäudeversicherung – Vorsicht bei Immobilienkauf

In der Regel geht die Gebäudeversicherung  oder eine Betriebsversicherung auf den Käufer  über, und zwar in dem Moment, in dem er im Grundbuch  steht, oder den bestehenden Betrieb übernommen hat. Was aber, wenn der Voreigentümer die Prämie nicht mehr zahlt? Mit dieser Frage musste sich das Thüringer Oberlandesgericht (AZ: 4 U 574/06) beschäftigen.

Im verhandelten Fall hatte ein Käufer eine Immobilie im Juni erworben und war am 10. Dezember ins Grundbuch eingetragen worden. Am 1. September wurde die Prämie für die Gebäudeversicherung fällig, die der Voreigentümer nicht mehr zahlte. Der Käufer versprach zwar im November die Prämie zu zahlen, meldete sich aber nicht mehr bei der Versicherung. Das tat er erst, als die Immobilie nach dem Eigentumsübergang abbrannte.

Jetzt weigerte sich die Versicherung zu zahlen und bekam Recht. Einen Monat nach der Mahnung ist die Versicherung leistungsfrei und muss nicht mehr zahlen. Ob der frühere oder der neue Eigentümer für den Zahlungsverzug der Prämie verantwortlich ist, ist für den Versicherer nicht von Interesse, insbesondere da die Versicherung die ausstehende Prämie vom Eigentümer angemahnt hatte. Versicherungsbedingungen gelten weiter.

Wer eine Immobilie kauft, kauft erst einmal auch eine bestehende Wohngebäudeversicherung mit, deren Versicherungsbedingungen unverändert fortgelten. Dafür ist es nicht erforderlich, dass dem Käufer die Dokumente erneut vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden, so das Oberlandesgericht Celle (AZ: 8 U 1/07). Damit gelten auch die Regelungen des alten Versicherungsvertrages für den neuen Eigentümer, soweit sie den Ausschluss des Versicherungsschutzes für Obliegenheitsverletzungen vorsehen.

Kommt es dann in der Folge zu einem Wasserschaden in dem leer stehenden Gebäude, dessen Wasserrohre nicht entleert worden waren, muss der Eigentümer für den Schaden selbst aufkommen. Denn die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass bei leer stehenden Gebäuden alle wasserführenden Rohre zu entleeren sind, damit es zu keinem Wasserschaden kommen kann.

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

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