Detelf Schumann: Dreijahresfrist für den GKV Zwang entfällt

Nun ist es amtlich, die Dreijahresfrist, welche gutverdienende Angestellte zum Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) zwang, fällt zu 1. Januar 2011 weg. Wer zu diesem Zeitpunkt über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, wird in einem Schreiben seiner GKV auf die freiwillige Mitgliedschaft hingewiesen.

In den kommenden 3 Monaten haben Sie nun Zeit sich für eine Private Krankenkasse zu entscheiden oder in der GKV zu verbleiben.

Durch die freiwillige Mitgliedschaft laufen in der GKV als auch in der privaten Krankenversicherung weitere Fristen.

Wer mehr als 10 Prozent seiner 2. Lebensarbeitshälfte freiwillig versichert ist, bleibt dies auch als Rentner.

So werden im Alter von der GKV aus allen Einkünften die der Versicherte erzielt Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung verlangt. Für einen heutigen, der GKV treu gebliebenen, freiwillig Versicherten bedeutet das: von 1000,- Euro werden ihm 155,- Euro abgezogen.

Wer dann noch einen Zusatzbeitrag entrichten muss, der laut Gesetz in unbegrenzter Höhe von den KKVèn verlangt werden darf ist schon heute schnell  20 und mehr Prozent seiner Zusatzeinkünfte als Beitrag für die GKV los. Noch schlimmer trifft es Rentner ohne Zusatzeinkünfte, welche künftig von ihrem staatlichen Almosen für 45 Jahre Berufstätigkeit den von der GKV geforderten Zusatzbeitrag entrichten müssen.  Ich hatte erst kürzlich den Fall, das den Halbweisen einer Kundin von 178,- Euro Halbwaisenrente je 8,- Euro mtl. Zusatzbeitrag abgezogen wurden.

Das entspricht über 4 Prozent zusätzlichem Beitrag!

Die Rentenversicherung zahlt nur den Beitragszuschuss in Höhe der zu zahlenden Rente. Zusatzbeiträge werden vom Mitglied generell selbst gezahlt.

Was leistet die private Krankenversicherung?
Die Beitragsentwicklung mag zwar manchen gesetzlich Versicherten vom Wechsel abhalten, die Leistungen sind jedoch bei einem Durchschnitts-Vertrag in der privaten Kasse deutlich besser. Gute Tarife sehen mit Ihren Bausteinen deutlich bessere Leistungen vor als es die gesetzlichen Kassen bieten können. Besuche bei einem Facharzt Ihrer Wahl werden auch ohne Überweisungen bezahlt. Verschriebene Medikamente sowie Heilmittel (z.B. Massagen, Fango und Krankengymnastik) oder Hilfsmittel (Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen) werden je nach Tarif entweder ganz – oder zumindest bis zu einem festgelegten Prozentsatz übernommen, während die gesetzlichen Kassen viele Leistungen ganz streichen. Grundsätzlich gilt: Was Sie bei Ihrer privaten Kasse vertraglich zugesichert bekommen, erhalten Sie bis an Ihr Lebensende. Gesetzliche Kassen können Leistungen dagegen jederzeit streichen – und haben das in der Vergangenheit auch immer wieder getan.

Zusätzlich bieten die privaten Krankenversicherungen eine Beitragssicherung im Alter, daher sind steigende Beiträge im Rentenalter kaum möglich.

Krankentagegeldabsicherung nicht vergessen

Wenn Sie sich privat versichern, müssen Sie sich auch darum kümmern, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankentagegeld privat absichern. Arbeitnehmer wählen eine Zahlung von Krankentagegeld ab dem 43. Tag, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, Selbstständige müssen in der Regel einen Schutz haben, der bereits ab dem 21. oder 28. Tag einsetzt, weil sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Wichtig ist, dass der Tarif eine Anpassung des Krankentagegeldes an die Einkommensentwicklung ermöglicht, ohne dass bei einer Erhöhung des Tagegeldes eine erneute Gesundheitsprüfung fällig ist.

Pflegeversicherung ist obligatorisch

Mit dem Abschluss einer privaten Vollversicherung muss die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und unterscheiden sich in der privaten Pflichtversicherung nicht von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Grundsätzlich sollten Sie bei dem dürftigen Leistungsspektrum über den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachdenken, um im Ernstfall wirklich gut geschützt zu sein.

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert