Urteil: GEZ Mitarbeiter müssen sich an Hausverbot halten

Das Amtsgericht Bremen hat in einem Urteil vom August 2010 entschieden, dass sich GEZ-Mitarbeiter an ein ausgesprochenes Hausverbot halten müssen. Öffentlich wurde das Urteil erst jetzt, es kann hier bei openjur.de nachgelesen werden.

Geklagt hatten zwei Eigentümer von Ladengeschäften in Bremen, die auf demselben Grundstück ansässig sind und bereits 2007 „der GEZ […] mit allen beauftragten freien Mitarbeitern und allen Tochterunternehmen und deren Mitarbeitern Hausverbot“ ausgesprochen hatten. Besuche wären nur nach schriftlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch die Eigentümer möglich.

GEZ-Mitarbeiter verstießen in den darauffolgenden Jahren mehrfach gegen das Hausverbot – darum hatten die Geschäftsinhaber vor dem Amtsgericht Bremen geklagt.

Die GEZ beantragte die Abweisung der Klage mit der Begründung, dass „der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet [sei], wenn in Folge der Schaffung eines Präzedenzfalls jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten ins Leere laufen lassen könnte.“

Außerdem befürchtete die GEZ, dass mit einem derartigen Urteil denjenigen in die Hände gespielt werde, die absichtlich und missbräuchlich gegen die gesetzliche Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühr nicht nachkämen und das deshalb ehrliche Gebührenzahler für Schwarzseher und -hörer mitzahlten.

Zum Dritten führte die GEZ an, dass es „nur unter nicht finanzierbarem personellen und technischen Aufwand möglich [sei], das Hausverbot unter den Mitarbeiten zu publizieren, da innerhalb der Beklagten und der GEZ keine einheitliche Computersoftware bestehe.“

Das Amtsgericht Bremen folgte der Argumentation der GEZ nicht und gab den Klägern Recht. In dem Urteil heißt es wörtlich: „Den Beauftragten der Beklagten stehen keine hoheitlichen Zwangsrechte zu.“ Die klagenden Unternehmer hätten das Hausverbot schließlich nicht ausgesprochen, um sich einer Überprüfung durch Gebührenbeauftragte zu entziehen. Diese wäre schließlich nach bestätigter Anmeldung möglich.

Ob die GEZ in der Lage ist, das innerbetrieblich zu regeln und ihre Mitarbeiter von Hausverboten zu informieren, ist nicht Sache der Kläger. Es liege vielmehr „im Verantwortungsbereich der Beklagten, durch eine hinreichende innerbetriebliche Organisation durch sie veranlasste Rechtsverletzungen zu verhindern“.

Im Falle der Zuwiderhandlung droht der GEZ ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnunghaft.
Das Urteil im genauen Wortlaut nachlesen können Sie hier bei openjur.de

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One thought on “Urteil: GEZ Mitarbeiter müssen sich an Hausverbot halten

  • Reply Claudia Engelberts 26. April 2011 at 10:35

    Na endlich wird diesem modernen Raubrittertum Einhalt geboten. Bei mir haben „freie“, sprich: provisionsgeile Mitatbeiter, in meiner Abwesenheit meinen damals noch minderjährigen Sohn über unsere persönlichen Verhältnisse ausgequetscht und erfuhren, dass ich zwei private Autos besaß, von denen eines mein Lebensgefährte nutzte. Entgegen geltender Gesetze sollte ich für das zweite Auto Gebühren zahlen, man teilte mir mit, sonst könne das ja jeder machen, zehn Autos auf seinen Namen anmelden und nur einmal zahlen. Stimmt, kann jeder machen, steht so im Gesetz. Ich habe jahrelang gezahlt, als ich dann mal recherchierte, hat sich die GEZ mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, die zu Unrecht kassierten Beiträge zu erstatten. Sogar die Aussage, dass sei aus buchhalterischen gründen nicht möglich, war nicht zu blöd für die GEZ. Erst mit einer Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass mein Lebensgefährte während dieses Zeitraumes tatasächlich kein Auto angemeldet hatte, brachte das Geld zurück. Noch immer gehen diese Leute von Tür zu Tür, drohen mit der Polizei, wenn man sie nicht reinlässt, schüchtern Leute ein. Tricks wie das Verschenken von TV-Zeitungen („ach, Sie haben einen Fernseher?) gehören auch zum Repertoire. Ich habe meinen Kindern beigebracht, dass sie niemanden einlassen müssen und keine TV-Zeitschriften annehmen. Als Azubi und Studentin haben sie keinen Cent mehr als ALGII-Empfänger und müssen Gebühren zahlen. Sie tun das auch. Das ist ungerecht, zu meiner Zeit wurde das tatsächliche Einkommen zur Befreiung von den Gebühren herangezogen, heute ist es der Bezug bestimmter Leistungen. Von mir aus können Sie aus ARD und ZDF ein PayTV machen, dann zahlt jeder, was er nutzt, und die Raubritter sind weg von den Haustüren. Das sind doch die Regeln unseres Wirtschaftssystems, ich zahle Strom, wenn ich meine Waschmaschine benutze, und nicht dafür, dass die Waschmaschine bei mir bereit steht. Schön, dass der Bürger mit der Veröffentlichung dieses Urteils jetzt wenigstens eine Handhabe hat. Es ist doch durchaus empfehlenswert, der GEZ gleich Hausverbot zu erteilen, dann können die sich gleich zur Gewohnheit machen, ihre Besuche anzukündigen und auf Bestätigung der „Kundschaft“ zu warten.

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