Risikolebensversicherungen können dem Schutz der Firma dienen

Detlef Schumann, Bochum: In der vergangenen Woche überschlugen sich die Medien bei den Nachrufen für den Mann, der aus einer Apfelzucht in seiner Garage und einer Vision ein milliardenschweres Unternehmen aufgebaut hat.  I-Phones, Mac-Books, i-Pad und i-Pod haben die Welt verändert.

Nun wird nicht jeder Firmeninhaber zu einem Steve Jobs, dennoch sind es gerade die kleinen und innovativen Firmen, die sich wegen ihrer Flexibilität am Markt behaupten können. Oft sind diese Firmen aus der Gemeinschaft von Studienkollegen entstanden und haben sich am Markt etabliert.

Was passiert, wenn plötzlich einer der Inhaber durch Berufsunfähigkeit, Unfall ausfällt oder  noch schlimmer, verstirbt?

Die anderen Gesellschafter müssen den Ausfall kompensieren oder evtl. an Erben Firmenanteile übertragen und es wird Erbschaftsteuer fällig.

In den Startjahren eines Unternehmens fehlt vielen Gründern „der Kopf“ für solche Gedanken.

Später, wenn der Wert des Unternehmens gestiegen ist, gehört die richtige Absicherung der einzelnen Inhaber oder auch nur der zu erwartenden Steuer beim Ableben eines Gesellschafters oder des Inhabers zu den wichtigen Entscheidungen, um das Unternehmen nicht zu gefährden.

Da die Auszahlung einer Todesfallsumme in einer Risikolebensversicherung steuerfrei ist, bietet diese den Unternehmern untereinander ein großes Maß an Sicherheit.

Wenn Unternehmer sich gegenseitig absichern gibt es jedoch Spielregeln zu beachten:

Eine Versicherungsgesellschaft stellt Gesundheitsfragen. Diese sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, da bei vorsätzlichen Falschangaben der Versicherer ein Rücktrittrecht hat.

Je jünger die Versicherungsnehmer, desto günstiger der Beitrag.

Oft sind in jungen Jahren Übergewicht und Krankheiten noch kein Thema bei der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Und nicht zuletzt können Risikolebensversicherungen ohne neue Gesundheitsprüfung in Kapitalversicherungen umgewandelt werden und fürs Alterssparen bzw. die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters genutzt werden,

Es sollte aber neben einem versierten Versicherungsberater vor einem Abschluss immer der Steuerberater hinzugezogen werden.

In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum

Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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