Auch im Jahr 2024 gibt es in Deutschland noch drei Klassen von Werktätigen: Angestellte, Arbeitende und Beamte. Angestellte und Arbeitende unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass Angestellte hauptsächlich geistige Tätigkeiten ausführen – und Arbeitende hauptsächlich körperliche Arbeit. Angestellte erhalten ein monatliches Gehalt, Arbeitende einen monatlichen Lohn. Rechtlich sind beide Beschäftigungsformen seit 2005 arbeitsrechtlich weitestgehend gleichgestellt. Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen sind Arbeitnehmende.
ArbeiterInnen werden in der Regel wie Angestellte über einen Zeitlohn entlohnt, doch gibt es auch heute noch Stücklöhne, die allerdings nie den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten dürfen. Der Stücklohn, bei dem der Lohn von der Anzahl der produzierten Einheiten abhängt, betrifft die produzierende Industrie, das Baugewerbe, die Logistik und den Dienstleistungssektor. Der Stücklohn soll die/den Arbeitende/n motivieren, bestmögliche Leistung zu erbringen.
Brutto – Netto
Der Bruttolohn stellt die Gesamtheit der Bezüge des Arbeitnehmenden dar. Brutto steht also für den Lohn vor dem Abzug aller Abgaben. Verschiedene Abzüge müssen bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigt und berechnet werden. Um den aktuellen Gesetzgebungen Rechnung zu tragen, erfolgt die Lohnbuchhaltung auch bei kleineren Unternehmen fast immer über eine passgenaue Lohnbuchhaltung Software. Folgende Abzüge werden beim Bruttolohn vorgenommen:
1. Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer des abhängig Beschäftigten. Mit der Einkommensteuererklärung nach Ende eines Kalenderjahres wird beim Finanzamt ermittelt, ob der oder die abhängig Beschäftigte bei den monatlichen Vorauszahlungen die jährlich zu entrichtende Einkommensteuer überschritten hat – und eine Rückzahlung erhält – oder ob ein Betrag nachgezahlt werden muss.
Die jährliche Einkommensteuererklärung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht für abhängig Beschäftigte, zum Beispiel beim Bezug von Lohnersatzleistungen oder wenn ein Paar zusammen veranlagt wird mit den Steuerklassen III und V.
Die Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer unterliegt in Deutschland der Progression. Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz der Lohnsteuer beginnt bei einem Jahreseinkommen von 10.909 Euro bei Ledigen – und bei 21.818 Euro brutto bei Verheirateten. Dieser niedrigste Steuersatz beträgt 14 Prozent vom Bruttolohn. Übersteigt ein zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen den Betrag von 62.810 Euro, werden 42 Prozent Steuersatz erhoben, bei Verheirateten sind es 125.620 Euro. Der höchste Einkommensteuersatz (Spitzensteuersatz) beträgt 45 Prozent. Dafür muss das jährliche Einkommen von Ledigen mindestens 277.826 Euro betragen. Bei Verheirateten greift der Spitzensteuersatz ab 555.652 Euro.
Seit 1998 wird zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag erhoben, der seit 2024 jedoch nur noch entrichtet werden muss, wenn man als Lediger mindestens 18.130 Euro brutto an einkommensteuerpflichtiges Einkommen erhält – und als verheiratetes Paar 36.260 Euro. Hinzu kommen noch acht bis neun Prozent Kirchensteuer für Mitglieder einer evangelischen oder katholischen Kirche sowie Mitglieder der jüdischen Kultusgemeinde.
2. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge sind solidarische Beiträge. Das deutsche Sozialsystem beruht auf dem Solidarprinzip, zum Beispiel bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Arbeitnehmende mit höherem Einkommen zahlen höhere Beiträge ein als Arbeitnehmende mit niedrigerem Einkommen. Arbeitgebende zahlen die Hälfte der Sozialbeiträge, ihre Beschäftigten die andere Hälfte. Nur bei der Unfallversicherung trägt die Kosten allein der Betrieb.
In Deutschland gibt es fünf verschiedene Sozialversicherungszweige. Dies sind 1. Die gesetzliche Krankenversicherung, 2. Die Rentenversicherung, 3. Die Arbeitslosenversicherung, 4. Die Pflegeversicherung und 5. Die Unfallversicherung.
Zahlreiche Brutto-Netto-Rechner im Internet helfen in Minutenschnelle, aus einem Bruttogehalt den Nettolohn zu errechnen.
Der öffentliche Dienst
Die öffentliche Hand ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst um 14 Prozent gestiegen. Den größten Zuwachs gab es bei den Kommunen. Nur zwei Prozent des Zuwachses entfallen auf den Bund, 44 Prozent auf die Länder und 54 Prozent auf die Kommunen.
Für viele Berufseinsteiger und Beschäftigte in der freien Wirtschaft erscheint es sehr lohnenswert, im Öffentlichen Dienst angestellt zu sein. Besonders die Sicherheit des Arbeitsplatzes (Unkündbarkeit nach mehr als 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 40. Lebensjahres) ist verlockend in einer Zeit, in der Arbeitsplatzsicherheit an Selbstverständlichkeit verliert. Weitere Vorteile in Bezug auf Besoldung, Sonderzahlungen, familienfreundliche Regelungen und einer umfassenden Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst sprechen für diesen beruflichen Weg.
Sonderstatus von Beamten
Beamte haben einen Sonderstatus im Öffentlichen Dienst, da sie „hoheitliche Aufgaben“ übernehmen, die den Staat in all seinen Aufgabengebieten funktionsfähig erhalten. Beamte erhalten keinen Lohn, sie werden vom Staat „alimentiert“. Die großzügige Versorgung der Beamten, deren Familien und der Pensionäre/Innen durch den Staat soll sie weniger anfällig für Korruption werden lassen.
Beamte stehen außerhalb des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Da sie unkündbar sind, zahlen sie nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Ihre Altersbezüge werden aus Steuergeldern finanziert – darum entfällt die Pflicht, Rentenbeiträge zu zahlen. Für die Berechnung spielt nur die letzte und damit meist höchste Gehaltsstufe eine Rolle, nicht – wie bei der Rente – das Gehalt des ganzen Lebens. Beamte wählen in der Regel die private Krankenversicherung, da der Staat eine Beihilfe im Krankheitsfall zahlt, jedoch keinen Arbeitgeberanteil bei einer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen würde.
Berufliche Aussichten für eine Beamtenlaufbahn
In Deutschland gab es 2023 circa 1,8 Millionen Beamte /-innen. Die meisten Beamten sind Lehrer/Innen, Soldaten/Innen, Polizisten/Innen, Finanzbeamte/Innen und Justizbeamte/Innen wie Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, Gerichtsvollzieher/Innen oder Justizwachmeister/Innen. Doch auch Berufswege als verbeamtete/r Verwaltungsfachangestellte/r sind weiterhin üblich.
Zurzeit sind etwa 37 Prozent der Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst verbeamtet. Die Chancen stehen also recht gut, auch als Quereinsteiger ein duales Studium als Beamtenanwärter zu beginnen. Das Höchstalter hierfür ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – in NRW zum Beispiel liegt das Höchstalter für eine Verbeamtung bei 42 Jahren.
Fazit
Als abhängig Beschäftigte/r in der freien Wirtschaft ist die berufliche Sicherheit sehr viel geringer als im Öffentlichen Dienst. Als Angestellte/r im Öffentlichen Dienst kann man den Status der Unkündbarkeit erreichen (mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und Mindestalter von 40 Jahren). Die Versorgungsleistungen und Sonderzahlungen sind besser als in der freien Wirtschaft. Kann man die Verbeamtung erreichen, sind die Versorgungsleistungen durch die öffentliche Hand noch gravierender – gerade in Bezug auf die Ansprüche nach der Pensionierung.
Doch gibt es nicht auch Nachteile? Für Menschen, die es lieben, kreative, selbstbestimmte Leistungen zu erbringen, im Bedarfsfall Betrieb und Beruf wechseln zu können und sich dem Arbeitgebenden nicht mehr als nötig anzupassen, kann eine Anstellung bei Deutschlands größtem Arbeitgeber quälend sein. Doch verführerisch ist es auf jeden Fall – und mit Blick auf die Zukunft lohnt es sich, einmal zu recherchieren, ob es noch Wege für eine Beamtenlaufbahn gibt – oder einen Weg als Quereinsteiger in den Öffentlichen Dienst.