Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten. Kernpunkt des Gesetzes ist nicht (wie viele denken) die Erhöhung des Regelbedarfs oder die Karenzzeit für bestehendes Vermögen bei Beginn des Anspruchs – der Kernpunkt ist die Neubewertung des Ziels: Es geht darum, Langzeitarbeitslosen mehr Möglichkeiten und Anreize zu geben, einen qualifizierten Beruf zu erlernen. Berufliche Weiterbildung wird nun belohnt.
Im Laufe des Jahres 2023 werden zwei finanzielle Förderungen eingeführt für Bürgergeld-Empfänger, die sich qualifizieren bzw. die eine Umschulung für sich wählen. Es geht zukünftig darum, einen nachhaltigen Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt zu finden, der zu einem guten Einkommen und einer lohnenswerten Alters-Absicherung führt und dauerhaft eine Alimentierung durch den Staat verhindert.
Viele Langzeitarbeitslose haben keinen Berufsabschluss
Viele Langzeitarbeitslose haben entweder keinen Berufsabschluss oder einen Berufsabschluss, der nicht mehr gefragt ist. Leider ist durch diese fehlende berufliche Perspektive der Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, die oft „tagelöhnerartig“ und schlecht bezahlt ist, gering. Vor allem für Familien mit Kindern ist es wichtig, über den Mindestlohn hinauszukommen und in Berufen tätig zu sein, die langfristig und nachhaltig eine gesicherte Zukunft bedeuten.
Ob IT, Gesundheitsberufe, der Sozialsektor, Gastronomie, Verwaltung oder Industrie, es lohnt sich auf jeden Fall, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Umschulung und Weiterbildung
Das Bürgergeld ermöglicht Umschulungen und Weiterbildungen, die nicht auf die reine Vermittlung in Jobs zielen:
– „Ausbildung vor Aushilfsjobs“: Der bisherige Vermittlungsvorrang wird zugunsten besserer Qualifizierung abgeschafft
– Umschulungs- und Ausbildungsförderungen werden zukünftig auch unverkürzt gefördert – beispielsweise drei- statt zweijährig
– Basiskompetenzen wie Mathematik, Lesen, digitale Kompetenzen etc. werden besonders gefördert
– Individuelle Begleitung durch Coaching wird bei Weiterbildungen/ Umschulungen ermöglicht
Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus
Es gibt attraktive finanzielle Weiterbildungsanreize für Bürgeld-Berechtigte:
Weiterbildungsgeld: Arbeitssuchende und Beschäftigte, die aufstockende Leistungen beziehen, erhalten bei Umschulungen oder sonstigen berufsabschlussbezogenen Qualifizierung zusätzlich zur Grundsicherung monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld
Bürgergeld-Bonus: Bei Weiterbildungen und Coachings, die länger als 8 Wochen dauern, kann zusätzlich zur Grundsicherung monatlich ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gezahlt werden.
Quelle: GFN – Das neue Bürgergeld