BAFA Förderung für Corona-geschädigte Unternehmen: Beratung bis 4.000 Euro ohne Eigenanteil

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet schon seit vielen Jahren ein Förderprogramm für Freiberufler und kleine bis mittlere Unternehmen an, bei dem Unternehmensberatungen bis 4.000 Euro gefördert werden. Seit dem 3. April 2020 wurde jedoch der Eigenanteil für Unternehmen auf null Euro gesenkt, wenn diese nachweislich coronageschädigt sind. Die frei auswählbaren Berater müssen ihre Einkünfte überwiegend mit Unternehmensberatungen verdienen und/oder schon beim BAFA gelistet sein. 

Habe ich Anspruch auf das BAFA-Förderprogramm?

Unternehmensberater/Innen bieten in der Regel ein kostenloses Erstgespräch an und helfen auch bei der

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

BAFA-Antragstellung, falls sie diese Beratungen durchführen. Stimmen die Förderbedingungen, Unternehmenszweck und Unternehmensgröße (Einzelunternehmer, StartUps, Freiberufler oder Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten und maximal 50 Millionen Jahresumsatz), kann direkt beim BAFA die Beratung beantragt werden. Doch wie gesagt: Der Eigenanteil entfällt nur dann, wenn das Unternehmen nachweislich corona-geschädigt ist.

Wie finde ich einen passenden Berater?

Wie in den meisten Fällen ist es gut, wenn man über persönliche Empfehlungen zur/m passenden Unternehmensberater/In findet. Ansonsten würde ich dazu raten, zunächst schriftlich festzuhalten, was die wichtigsten Kriterien für den/die optimale/n Berater/In sind (z.B. Erfahrungen in der Gastronomie, dem Einzelhandel oder welcher Branche auch immer).

Bei der Entscheidungsfindung helfen Referenzen und Profilangaben, die Vertrauen erwecken. Manchmal ist es auch möglich, telefonisch Unternehmen zu kontaktieren, die bereits Beratungserfahrung bei dem/der  Anbieter/In haben. Wichtig: Der/die ausgewählten Berater/Innen müssen  ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Für die BAFA-Zulassung sind außerdem Qualitätsnachweise erforderlich.

Profile und Kontaktdaten von Unternehmensberatern, die beim VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.) unter der Kategorie „BAFA“gelistet sind, können dort anhand von Postleitzahlen und Branchen gefiltert werden.
VGSD: Vereinsmitglieder mit Brancheneintrag

Weitere Informationen zum Unternehmensberatungs-Programm finden sich hier auf der Seite des BAFA

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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