Versicherungsvermittler Detlef Schumann aus Bochum: Vor dem Wechsel der Autoversicherung das Fahrzeug auf Kaskoschäden überprüfen. Die Wetterlage im April mit Hagel und Sturm führt nicht nur zu beschädigten Regenschirmen, sondern häufig auch zu demolierten Autos. Gerade Hagelschlag, welcher über die Teilkaskoversicherung des Fahrzeuges versichert ist, lässt sich oft erst nach genauerem Hinsehen entdecken.
Kürzlich musste eine Kundin, die ihr Fahrzeug seit dem 01.01.2011 bei mir vollkaskoversichert hat, ihr von einem unfallflüchtigen Straftäter beschädigtes Auto zum Gutachter bringen. Dabei entdeckte der Gutachter, zufällig zu dem durch den Straftäter verursachten Schaden (Unfallflucht ist ein Straftatbestand), Hageleinschläge am Fahrzeug.
Sage und schreibe 84 Einschläge von Hagelkörnern wurden ermittelt!
Glücklicherweise war das Fahrzeug ein Neuwagen und so konnte ich bei der Vorversicherung eine Überprüfung und Regulierung durchsetzen, da der letzte verzeichnete Hagelschauer im Juli des Jahres 2010 in der Wohngegend der Kundin niederprasselte.
Was aber, wenn der Schaden erst jetzt nach den neueren Hagelschauern bemerkt worden wäre? Der Versicherte muss den Schadenzeitpunkt beweisen.
Was, wenn in der Zwischenzeit aus Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung verändert wurde oder ein Versicherer gewählt wird, welcher Hagelschäden in der Kaskoversicherung ganz ausschließt?
Noch schwieriger wird es, wenn ein gebrauchtes Auto gekauft und ein Hagelschaden nicht bemerkt wurde. Das führt zu unangenehmen Nachfragen, da regulierte Hagelschäden in einer zentralen Datenbank der Versicherer erfasst werden.
Oftmals wählen Autobesitzer statt der Reparatur über eine Fachwerkstatt lieber die Geldwerte Entschädigung. Wenn später der Schaden beim Verkauf vergessen wird und es beim Erwerber in den Folgejahren erneut zu einem Hagelschaden an diesem Fahrzeug kommt, kann der „Neuschaden“ zu peinlichen Nachfragen des Schadenregulierers führen.
Deshalb mein Rat, schauen Sie öfter nach dem Waschen auf Ihr Fahrzeug oder fragen beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges nach regulierten Hagelschäden. Die meist kleinen Einschläge entdecken Sie häufig erst bei sorgfältigem Hinsehen.
In diesem Sinne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
Hallo Hr.Schumann,
habe Ihren Bericht durch Zufall im Netz gefunden und fand ihn sehr
interessant.
Habe solch einen ähnlichen Fall auch erlebt, da ich im Bereich
Dellenentfernung ohne Lackieren unterwegs bin.
Nur war es damals ein Inzahlung genommenes Auto von einem Händler.
Habe eine Reparatur durchgeführt und stellten bei meiner Arbeit einen
nicht unerheblichen Hagelschaden fest.
Muß aber zur Verteidigung des Einkäufers sagen, dass diese Dellen
nicht auf den ersten Blick zu erkennen waren. Es wurde zwar zur
Kenntnis genommen, aber ich denke mal, dieser Wagen wurde unter Wert
verkauft.
Seitdem habe ich gute Kontakte zu diesem Händler.
Als Dellentechniker entwickelt man nach einiger Zeit ein Auge für
Dellen, die Ottonormal natürlich nicht sofort oder gar nicht sieht.
Es gibt halt immer wieder solche Fälle, bzw. Leute die denken, ich
lasse mir den Schaden auszahlen und lebe damit. Verkauft man dann
den Wagen, gibt es das böse Erwachen, besonders bei solchen Autos die
noch nicht so alt sind.
Dann werden wie in Ihrem Beitrag zu lesen Fragen gestellt, die
nicht so angenehm sind.
Im schlimmsten Fall muß der Wagen weit unter Wert verkauft werden,
oder was ich auch schon erlebt habe,
man wird den Wagen überhaupt nicht los und muß dann spätenstens Geld
investieren.
Hoffe das der Schaden Ihrer Kundin auch ohne Komplikationen
fachmanisch behoben wurde.
Wie geschrieben, finde ich Ihren Beitrag sehr interessant und ich
bin mir sicher, dass ich nicht der einzige bin der sich positiv über
Ihren Beitrag äußert.
Habe ihn auch schon einigen Leuten weiterempfohlen.
Falls Sie Anregungen oder Fragen aus dem Bereich Dellenentfernung
ohne Lackieren haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
http://www.deserv-dellenservice.de/index.php
In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen noch eine angenehme Woche und
verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Patrick Stoye
Hallo Herr Stoye,
in der Zwischenzeit wirde der Schaden der Kunden bezahlt.
Es war halt schwierig den Nachweis zu erbringen, dass genau an diesem Tage ( Juli 2010) das Fahrzeug beschädigt wurde.
Versicherer wollen meist innerhalb von 48 Stunden einen Schaden angezeigt haben und überprüfen ebenfalls ob zum Schadenzeitpunkt die Beiträge gezahlt und eine Leistungspflicht gegeben ist.
Gruß
Detlef Schumann