Der Versicherungstipp: Vor dem Wechsel der Autoversicherung das Fahrzeug auf Kaskoschäden überprüfen.

Versicherungsvermittler Detlef Schumann aus Bochum: Vor dem Wechsel der Autoversicherung das Fahrzeug auf Kaskoschäden überprüfen. Die Wetterlage im April mit Hagel und Sturm führt nicht nur zu beschädigten Regenschirmen, sondern häufig auch zu demolierten Autos. Gerade Hagelschlag, welcher über die Teilkaskoversicherung des Fahrzeuges versichert ist, lässt sich oft erst nach genauerem Hinsehen entdecken.

Kürzlich musste eine Kundin, die ihr Fahrzeug seit dem 01.01.2011 bei mir vollkaskoversichert hat, ihr von einem unfallflüchtigen Straftäter beschädigtes Auto zum Gutachter bringen. Dabei entdeckte der Gutachter, zufällig zu dem durch den Straftäter verursachten Schaden (Unfallflucht ist ein Straftatbestand), Hageleinschläge am Fahrzeug.
Sage und schreibe 84 Einschläge von Hagelkörnern wurden ermittelt!

Glücklicherweise war das Fahrzeug ein Neuwagen und so konnte ich bei der Vorversicherung eine Überprüfung und Regulierung durchsetzen, da der letzte verzeichnete Hagelschauer im Juli des Jahres 2010 in der Wohngegend der Kundin niederprasselte.

Was aber, wenn der Schaden erst jetzt nach den neueren Hagelschauern bemerkt worden wäre? Der Versicherte muss den Schadenzeitpunkt beweisen.

Was, wenn in der Zwischenzeit aus Beitragsersparnis die Selbstbeteiligung verändert wurde oder ein Versicherer gewählt wird, welcher Hagelschäden in der Kaskoversicherung ganz ausschließt?

Noch schwieriger wird es, wenn ein gebrauchtes Auto gekauft und ein Hagelschaden nicht bemerkt wurde. Das führt zu unangenehmen Nachfragen, da regulierte Hagelschäden in einer zentralen Datenbank der Versicherer erfasst werden.

Oftmals wählen Autobesitzer statt der Reparatur über eine Fachwerkstatt  lieber die Geldwerte Entschädigung. Wenn später der Schaden beim Verkauf vergessen wird und es beim Erwerber in den Folgejahren erneut zu einem Hagelschaden an diesem Fahrzeug kommt, kann der „Neuschaden“ zu peinlichen Nachfragen des Schadenregulierers führen.

Deshalb mein Rat, schauen Sie öfter nach dem Waschen auf Ihr Fahrzeug oder fragen beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges nach regulierten Hagelschäden. Die meist kleinen Einschläge entdecken Sie häufig erst bei sorgfältigem Hinsehen.

In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

2 thoughts on “Der Versicherungstipp: Vor dem Wechsel der Autoversicherung das Fahrzeug auf Kaskoschäden überprüfen.

  • Reply Patrick Stoye 18. Mai 2011 at 10:54

    Hallo Hr.Schumann,
    habe Ihren Bericht durch Zufall im Netz gefunden und fand ihn sehr
    interessant.
    Habe solch einen ähnlichen Fall auch erlebt, da ich im Bereich
    Dellenentfernung ohne Lackieren unterwegs bin.
    Nur war es damals ein Inzahlung genommenes Auto von einem Händler.
    Habe eine Reparatur durchgeführt und stellten bei meiner Arbeit einen
    nicht unerheblichen Hagelschaden fest.
    Muß aber zur Verteidigung des Einkäufers sagen, dass diese Dellen
    nicht auf den ersten Blick zu erkennen waren. Es wurde zwar zur
    Kenntnis genommen, aber ich denke mal, dieser Wagen wurde unter Wert
    verkauft.
    Seitdem habe ich gute Kontakte zu diesem Händler.

    Als Dellentechniker entwickelt man nach einiger Zeit ein Auge für
    Dellen, die Ottonormal natürlich nicht sofort oder gar nicht sieht.

    Es gibt halt immer wieder solche Fälle, bzw. Leute die denken, ich
    lasse mir den Schaden auszahlen und lebe damit. Verkauft man dann
    den Wagen, gibt es das böse Erwachen, besonders bei solchen Autos die
    noch nicht so alt sind.
    Dann werden wie in Ihrem Beitrag zu lesen Fragen gestellt, die
    nicht so angenehm sind.
    Im schlimmsten Fall muß der Wagen weit unter Wert verkauft werden,
    oder was ich auch schon erlebt habe,
    man wird den Wagen überhaupt nicht los und muß dann spätenstens Geld
    investieren.

    Hoffe das der Schaden Ihrer Kundin auch ohne Komplikationen
    fachmanisch behoben wurde.

    Wie geschrieben, finde ich Ihren Beitrag sehr interessant und ich
    bin mir sicher, dass ich nicht der einzige bin der sich positiv über
    Ihren Beitrag äußert.
    Habe ihn auch schon einigen Leuten weiterempfohlen.

    Falls Sie Anregungen oder Fragen aus dem Bereich Dellenentfernung
    ohne Lackieren haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

    http://www.deserv-dellenservice.de/index.php

    In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen noch eine angenehme Woche und
    verbleibe mit freundlichen Grüßen.

    Patrick Stoye

  • Reply Detlef Schumann 22. Mai 2011 at 11:54

    Hallo Herr Stoye,
    in der Zwischenzeit wirde der Schaden der Kunden bezahlt.
    Es war halt schwierig den Nachweis zu erbringen, dass genau an diesem Tage ( Juli 2010) das Fahrzeug beschädigt wurde.
    Versicherer wollen meist innerhalb von 48 Stunden einen Schaden angezeigt haben und überprüfen ebenfalls ob zum Schadenzeitpunkt die Beiträge gezahlt und eine Leistungspflicht gegeben ist.
    Gruß
    Detlef Schumann

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