Arbeitgeberbewertungsportale: Segen oder Fluch?

Es gibt immer noch viele Arbeitgeber, die sich vor negativen Bewertungen bei Kununu, Stepstone und Co fürchten. Und genau so gibt es immer noch viele Arbeitnehmer, die sich nicht trauen, negative Erfahrungen über ihren Arbeitgeber zu veröffentlichen. Zu groß ist die Sorge, die versprochene Anonymität könnte nicht eingehalten werden und sie müssten mit Repressalien rechnen.
Auch wenn das Bild eines Arbeitgebers nicht objektiv dargestellt wird im Web, sind Bewertungen auf Arbeitgeberbewertungsportalen für Menschen im Bewerbungsprozess ein wichtiges Entscheidungskriterium: 80 Prozent wechselwilliger Interessenten lassen sich durch Bewertungen bei Kununu und Co beeinflussen.
FAZ: Die Macht der Portale

Was sollten Arbeitnehmer beachten?

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay 

Viele abhängig Beschäftigte identifizieren sich mit ihrem Unternehmen und sind entsprechend zufrieden. Doch eine positive Rezension schreibt man eher selten – und das aus verschiedenen Gründen. 1. kommt immer etwas Wichtigeres dazwischen – und es bleibt bei der Absicht. 2. Könnten Kollegen erahnen, wer sich da so positiv geäußert hat und vermuten, es stecke eine einschmeichelnde Strategie dahinter. Und 3. ist ein zufriedener „Kunde“ meist ruhig und still – ein aufgebrachter Kunde rächt sich womöglich im Web. Ob Kunde, Gast, Bewerber oder (Ex-)Mitarbeiter: Der Wunsch nach Öffentlichkeit wird durch starke Emotionen gestärkt. Und die sind in der Regel negativ.

Arbeitnehmer, die gern in ihrer Organisation arbeiten, sollten sich vielleicht einmal mit Kollegen offen darüber austauschen, ob man nicht positive Bewertungen als Dank schreiben könnte – außerdem gibt man mit solchen aussagekräftigen Feedbacks zukünftigen Bewerbern Mut und Zuversicht. Hat man diese Option mit den Kollegen diskutiert, fällt schon einmal der Verdacht des „Strebers“ weg.

Was sollten Arbeitgeber beachten?

Auch Arbeitgeber kennen das Problem, dass hundert zufriedene Mitarbeiter keinen Grund für ein öffentliches Feedback sehen – doch ein gekündigter Beschäftigter womöglich seine Trauer, Zukunftsangst und Verletzung über eine anonyme Bewertung verarbeitet.

Stehen in einer veröffentlichten Arbeitgeberbewertungsportal-Bewertung Unwahrheiten oder handelt es sich um Schmähkritik, kann selbstverständlich die Löschung beantragt werden. Meistens erkennen jedoch die Bewertungsportale von selbst, wenn eine Bewertung nicht zulässig ist und veröffentlichen diese gar nicht erst.

Häufig muss der negativ Bewertende auch zunächst Nachweise erbringen, dass er/sie wirklich bei dem Arbeitgeber gearbeitet hat, bevor die Kritik publiziert wird. Selbstverständlich wird auch danach geschaut, ob Vorgesetzte oder Kollegen widerrechtlich namentlich genannt werden – bzw. ob Interna verraten werden.

Arbeitgeber sollten auf berechtigte Kritik reagieren und diese innerhalb von ein bis zwei Tagen kommentieren. So kann man Kritik sogar in Sympathie und Vertrauen umwandeln, indem Transparenz, Zugewandtheit und Authentizität gezeigt werden.

Zum Zweiten können Personalverantwortliche eine Strategie erarbeiten, wie sie möglichst viele Mitarbeiter zu öffentlichem Feedback anregen können. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass die Bitte um ehrliche Bewertungen nicht als Druck empfunden wird – sondern als Einladung, sich mit den Erfahrungen aufrichtig auseinanderzusetzen. Wäre doch schön, wenn auf diese Weise glückliche stille Mitarbeiter zu glücklichen schreibenden Mitarbeitern werden – selbstverständlich und grundsätzlich anonym…

Was sollten Suchende im Bewerbungsprozess beachten?

Wir alle kennen die Erkenntnis, dass Rezensionen bei Amazon, Google und Co durchaus mit gesundem Misstrauen zu begegnen sind. Da werden Bewertungen gekauft, Konkurrenten diffamiert, und unzufriedene Kunden reagieren nicht selten übersteigert und ungerecht, wenn sie schlechte Erfahrungen gemacht haben als Kunde oder Gast.

Das alles findet bei Arbeitgeberbewertungsportalen in einem besonders sensiblen Umfeld statt. So stellen Kununu, Stepstone und Co fest, dass während der Corona-Krise die Bewertungen enorm angestiegen sind, weil Unternehmen Mitarbeiter entlassen mussten. Gekündigte Beschäftigte befinden sich emotional in einem Ausnahmezustand und sind womöglich extrem subjektiv in ihrer Kritik.

Leider reagieren weniger als die Hälfte der Arbeitgeber auf kritische Bewertungen und kommentieren diese. Das sollten potentielle Bewerber bedenken und sich Zusatzinformationen beschaffen, um noch mehr Eindrücke vom Unternehmen zu erhalten. So können Eindrücke aus sozialen Netzwerken vielleicht die ein oder andere Kritik geraderücken. Also nicht zu leicht bange machen lassen – auch wenn es keine Antwort des Arbeitgebers gibt und eine niederschmetternde Kritik zunächst stark beeindruckt.

Wirtschaftswoche am 12.12.20: Arbeitgeberbewertungen und die Corona-Krise

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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