Jeder Selbständige der Personal einstellt weiß, dass er dieses versicherungspflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden muss. Nach Arbeitsstunden und Lohn bemessen wird dann rückwirkend von der Minijobzentrale oder bei Arbeitnehmern, welche „ auf Steuerkarte“ arbeiten von der jeweiligen Berufsgenossenschaft der Beitrag angefordert. Was viele Selbständige nicht wissen, oder verdrängen ist die Möglichkeit sich selber freiwillig in bis zur Beitragshöchstgrenze möglichen Höhe zu versichern.
Für Unternehmensgründer, welche noch hohe Verbindlichkeiten an Kreditgeber haben, kann das eine Alternative zu einer herkömmlichen Unfallversicherung sein.
Schnell hat auch der Unternehmer einmal auf Dienstreisen einen Unfall, im schlimmsten Fall sogar mit tödlichem Ausgang. Was passiert dann mit den Angehörigen? Sollten nur einige Tage Krankenhausaufenthalt nötig sein gibt es für den Versicherten, bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Krankengeld. Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, werden die Behandlungskosten von der “BG“ getragen und der Unternehmer gefährdet nicht seine bis zu 6 Monatsbeiträgen mögliche Beitragsrückerstattung aus der Privaten Gesundheitsvorsorge.
Da die Beiträge von der Berufsgenossenschaft rückwirkend erhoben werden, belasten sie den Unternehmer im ersten Jahr nicht. Man sollte sich aber vorher über die Höhe des Beitrages für die gewünschte Versicherungshöhe informieren und dieses Geld ansparen.
Da ich in letzter Zeit häufig Anfragen von Lesern bekomme, richte ich ab September eine Kostenlose Telefonsprechstunde ein.
Immer mittwochs von 13.00-14.00 Uhr können Sie mich zu den Themen die Sie interessieren kostenlos anrufen und Ihre Fragen stellen. Denken Sie daran : Unternehmer fragen lieber einmal zu viel.
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann